Bisher wirkt die Gewerbeabfallverordnung nicht. Das Recycling gewerblicher Abfälle hat durch die Verordnungsnovelle nach unseren Erfahrungen noch keinen neuen Impuls erhalten. Aus Sicht des bvse liegt das an der falsch angelegten Systematik der Verordnung. Außerdem hat bisher kein bundesweit übergreifender Vollzug stattgefunden.
Ausgangspunkt der neuen Gewerbeabfallverordnung ist der Abfallerzeuger.
Deswegen ist es erfreulich, dass auch der Entwurf der LAGA-Vollzugshilfe diesen in der Entsorgungskette ersten Verursacher der Abfallentstehung in Anspruch nehmen will. Dies hat der Vollzug nach unseren Erfahrungen bisher aber nicht übergreifend umgesetzt. Zwar sind uns, beispielsweise aus Baden-Württemberg und auch Schleswig-Holstein, Fälle bekannt, in denen von den zuständigen Behörden einige (große) Abfallerzeuger schriftlich aufgefordert wurden nachzuweisen, wie der Gewerbeabfallverordnung nachgekommen wird. Dies geschieht aber nur stichprobenartig. In manchen Bundesländern soll der Vollzug aber ausschließlich im Rahmen der Überprüfung von IED-Anlagen stattfinden, ohne die Erzeuger zu kontrollieren. Dies ist weder
ausreichend noch im Sinne der Verordnung. Deshalb deutet sich aus unserer Sicht eine Entwicklung an, bei der auch zukünftig viele Abfallerzeuger so verfahren werden wie bisher: Die Abfälle werden direkt in den Müllverbrennungsanlagen verbrannt.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | AbfallR 01/2019 (Januar 2019) | |
| Seiten: | 3 | |
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