Dingliche Rechtslage und Pfandsystem bei Fahrzeug und Antriebsbatterien – Teil 2

Zum Einfluss des Abfallrechts auf das Zivilrecht

Im Anschluss an Teil 1 dieses Beitrags, in dem der rechtliche Rahmen für die Gestaltung der dinglichen Rechtslage bei Fahrzeug- und Antriebsbatterien dargestellt wurde, werden in Teil 2 zunächst Problemstellungen erörtert, die in dem Fall, dass der Batterieanbieter Eigentümer der Fahrzeug- oder Antriebsbatterie ist, auftreten können. Dabei wird auf die Verteilung der bei der Zuführung der Altbatterien an eine Rücknahmestelle anfallenden Kosten zwischen Eigentümer und unmittelbarem Besitzer sowie die Herausforderung der Verhinderung des gutgläubigen Erwerbs durch einen Dritten eingegangen. Zudem wird diskutiert, ob eine verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 BGB oder eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S.v. § 1004 BGB vorliegt, wenn ein im Eigentum des Endkunden stehendes Fahrzeug, in das eine gemietete Batterie eingebaut ist, durch den Endnutzer weiterveräußert wird, der Batterievermieter aber den Abschluss eines neuen Mietvertrags mit dem Erwerber versagt. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Problem des dauerhaften Auseinanderfallens von Eigentum und Besitz bei Zuführung der Altbatterie an eine Rücknahmestelle gewidmet. Darüber hinaus wird die von § 10 BattG angeordnete Pfandpflicht bei Fahrzeugbatterien (zivil)rechtlich eingeordnet. Im Rahmen dessen wird das Fahrzeugbatteriepfand mit dem Flaschenpfand verglichen. Abschließend wird analysiert, inwiefern die Etablierung eines über die gesetzliche Verpflichtung des § 10 BattG hinausgehenden Pfandsystems für Fahrzeug- und Antriebsbatterien sinnvoll sein kann.


Autor:
Johannes Nowesky



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 04/2022 (Juli 2022)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor:

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?

Ziele und Chancen
© Rhombos Verlag (7/2007)
Das Eigeninteresse des Produzenten an einer effizienten Nutzung der eingesetzten Ressourcen wird die Produktverantwortung stärker befördern als ordnungsrechtliche Vorgaben

Die Novelle des Batteriegesetzes
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2020)
Erste Anmerkungen zur gesetzlichen Fortentwicklung der Rücknahme und Verwertung von Geräte-Altbatterien in Deutschland Mit der imSeptember 2020 verabschiedeten Novelle des Batteriegesetzes, die imWesentlichen am1.1.2021 in Kraft tritt, wurden erhebliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien, insbesondere von Geräte-Altbatterien, vorgenommen. Im Kern umfasst dies die Abschaffung des Instruments eines Gemeinsamen Rücknahmesystems und die Einführung der Vollzugszuständigkeit der EAR. Hingegen fehlt es in den gesetzlichen Neuregelungen an bestimmten von den beteiligten Kreisen vielfach geforderten und in einem BMU-Arbeitsentwurf vomJuni 2019 noch vorgesehenen Vorkehrungen zumSchutz vorWettbewerbsverzerrungen zwischen den Rücknahmesystemen und vor Tendenzen der Erosion der Rücknahme von Geräte-Altbatterien. Auch beinhaltet die Novelle Gesetzesänderungen, die sich im Hinblick auf eine hinreichende Erfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben für die Altbatterierücknahme als kontraproduktiv erweisen können. Der nachfolgende Beitrag setzt sich hiermit im Sinne einer ersten Analyse und Bewertung des zukünftig geltenden Rechtsrahmens für die Altbatterieentsorgung auseinander, wobei sich die Betrachtung auf die wesentlichen Neuerungen im Bereich der Rücknahme und Entsorgung von Geräte-Altbatterien konzentriert.

Future Development of Waste Management in China According to the 13th Five-Year Plan
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (9/2016)
Municipal solid waste (MSW) known as trash or garbage consists of food waste, paper, cardboard, plastics, PET, glass, textiles, metals, wood and leather, nappies, slug, ash, etc. are arising from human and animal activities. The rapid development and urbanization of China have resulted in an increasing volume of MSW. So the problem of MSW management has become a major social problem, but one the other hand, because of their intrinsic properties, MSW are often reusable and may be considered a resource for energy recovery. The delivering quantity of household waste averages 179 million tons in China, and the amount of untreated MSW over the years has reached 7 billion tons.

bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2015)

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?