EU-Ökodesign-Recht vs. erweiterte Produktverantwortung nach dem KrWG

Darstellung anhand der Ökodesign-Anforderung „Reparierbarkeit“ und des
geplanten Anspruchs auf Reparatur

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis von nationalen Regelungen der Lebensdauer von Produkten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu europäischen Durchführungsmaßnahmen nach der Ökodesign-Richtlinie1 unter besonderer Berücksichtigung der Reparierbarkeit von Produkten. An entsprechenden Stellen werden dabei auch die Neuerungen des kürzlich veröffentlichten Entwurfs der Ökodesign-Verordnung dargestellt.2 In letzterer wird u.a. die Reparierbarkeit von Produkten allgemein als Ökodesign-Anforderung verankert. Ob Verbrauchern auch ein Anspruch auf Reparierbarkeit zustehen soll, ist jedoch derzeit nicht Gegenstand des Entwurfs. Allerdings plant die EU-Kommission ein „right to repair“, also einen Anspruch auf Reparatur, auf europäischer Ebene, welches ebenfalls in  den Blick genommen wird.

Autoren:
Dr. Jens Nusser, LL.M und Martin Judt



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 03/2022 (Mai 2022)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Jens Nusser

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Unterschiede zum künftigen Europäischen Lieferkettengesetz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2023)
Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen, die das im Bundesgebiet geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an die Unternehmen stellt, und den Unterschieden zu der derzeit in der EU geplanten Richtlinie eines Europäischen Lieferkettengesetzes.

Wann ist ein Abfall gefährlich? – Neues zur Abfalleinstufung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Abfälle sind entweder gefährlich oder nicht gefährlich. Aufgrund eines erhöhten Gefährdungspotenzials für die Umwelt und die menschliche Gesundheit stellt die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (AbfRL) an gefährliche Abfälle strengere Anforderungen als an andere Abfälle, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung der Abfälle zu unterbinden oder zumindest so weit wie möglich zu beschränken. Aus diesem Grunde gelten spezielle Regelungen zur Überwachung, Vermischung, Kennzeichnung, getrennten Sammlung und Genehmigung sowie in Bezug auf Inspektionen und Aufzeichnungen.

Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Ausblick für Deutschland sowie die EU
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2022)
Das Kreislaufwirtschaftsrecht bleibt im Fluss: Das gilt sowohl im Hinblick auf die geplanten Reformen durch die Ampel- Regierung als auch auf EU-Ebene vor dem Hintergrund des Green Deal, des EU-Klimapakets „Fit for 55“ und des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, die in eine baldige Reform der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) münden werden. Die Siedlungsabfallverbrennung soll vorbehaltlich einer Evaluierung in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Der VGH Mannheim hatte sich in dieser Entscheidung mit der Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und desWasserhaushaltsgesetzes (WHG) auseinanderzusetzen. Konkret ging es um die Frage, welches Rechtsregime auf den mit einem Saug- und Pumpfahrzeug durchgeführten Transport vorbehandelter Klärschlämme von einer Betriebskläranlage eines pharmazeutischen Betriebs zurWeiterbehandlung in eine kommunale Abwasserbehandlungsanlage anzuwenden ist.

Die Abfallhierarchie im Verpackungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Zur Wiederverwendung als Maßnahmenkategorie sui generis und zum verpackungsrechtlichen Gleichrangigkeitsprinzip

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll