Von der traditionellen Stadtreinigung zur Herstellerfinanzierung von Reinigungsleistungen
Die kommunale Stadtreinigung war als Leistung der öffentlichen Daseinsvorsorge bislang allein Regelungsgegenstand des Landes- und Kommunalrechts, Bundes- und Europarecht spielten hier keine Rolle. Auch die Finanzierung der Stadtreinigung unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern erheblich. Teilweise erfolgt diese über eigens erhobene Straßenreinigungsgebühren, teilweise über die Kommunalhaushalte. Eine vollständige Gebührenfinanzierung kommt dabei nicht in Betracht, vielmehr muss regelmäßig der sog. „Allgemeinanteil“ als Steuermittel aufgebrachtwerden. Dahinter steht die Überlegung, dass die Straßenreinigung nicht ausschließlich im Interesse der Straßenanlieger erfolgt, sondern z.B. auch durch Demonstrationen, Tourismus oder Durchgangsverkehre veranlasst wird. Daher liegt häufig eineMischfinanzierung vor, bei der der überwiegende Kostenanteil durch Gebühren und ein kleinerer Anteil aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten wird. Zusätzlich verkompliziert wird die Rechtslage dadurch, dass einzelne Leistungsbereiche z.T. unterschiedlichen Aufgabenträgern zugewiesen sind. So wird die Aufstellung und Leerung von Straßenpapierkörben teilweise als Leistung der Straßenreinigung klassifiziert, andernorts hingegen als Leistung der Abfallwirtschaft. Maßgeblich ist insoweit allein das jeweilige Landesrecht.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 01/2023 (Februar 2023) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. jur. Holger Thärichen | |
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Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht
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In der Gesetzesbegründung rechtfertigt der Gesetzgeber die Einführung der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht durch das immer drängendere Problem der „Wegwerfgesellschaft“ und der damit einhergehenden Ressourcenvernichtung. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist
die Lösung des Problems der Retourenvernichtung, bei der retournierteWare des Kunden – vor allem im Versandhandel – aus tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen, zu denen auch steuerrechtliche Implikationen
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bifa-Text Nr. 67: Umweltrisiken der Nanotechnologie: Sicherung der Kreislaufwirtschaft mit biologischen Testverfahren
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Es wurde vom bifa Umweltinstitut die Wirkung ausgewählter Nanomaterialien auf aerobe und anaerobe Abbauvorgänge in verschiedenen biologischen Testverfahren untersucht.
Das Einwegkunststofffondsgesetz aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
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Ein echter Binnenmarkt für den Verpackungskreislauf? EU-Kommission legt erstmals Vorschlag für eine Verpackungsverordnung vor
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Das absolute Aufkommen an Verpackungsabfällen in der Europäischen Union steigt seit Jahren konstant. Auch ein relativer Rückgang der Abfallmenge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung ist nicht erkennbar. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Recyclingrate nur langsam an. Für Kunststoffverpackungen bestehen dabei die größten Hürden auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft.
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