Begrenzung der landwirtschaftlichen Wasserentnahmen am Beispiel eines Beerenobstanbaugebietes

In einem traditionellen Erdbeeranbaugebiet musste der stetig steigende Wasserbedarf der Beerenobstkulturen begrenzt werden. Der neue Wasserrechtsbescheid hat die Entnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern durch die Beerenobstanbauer zu Gunsten der öffentlichen Wasserversorgung und des aquatischen Naturschutzes gedeckelt.

Vielerorts spitzen sich auch in Deutschland die Wasserverteilungskonflikte um den landwirtschaftlichen Bewässerungsbedarf zu. Der zunehmende Wasserbedarf der Landwirtschaft in Zeiten der Klimakrise tritt zunehmend in Konkurrenz zum Wasserbedarf der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Darüber hinaus können auch die aquatischen Ökosysteme betroffen sein, wenn die Landwirtschaft in steigendem Umfang Oberflächengewässer für Zwecke der Beregnung nutzt. In einem Beerenobstanbaugebiet im südbadischen Breisgau lassen sich diese Konfliktlinien beobachten. Die dort wirtschaftenden Beerenobstanbauer bauen in erster Linie Erdbeeren,  darüber hinaus aber auch Brom- und Himbeeren, auf dem Elz-Glotter-Schwemmfächer bei Buchholz (etwa 15 km nördlich von Freiburg i./Br.) an. Die Elz ist ein etwa 120 km langer, aus dem Südschwarzwald kommender und in den Rhein mündender Mittelgebirgsfluss [1]. Dort, wo die Elz – und die benachbarte Glotter – aus dem Schwarzwald in die Rheinebene austreten, haben die beiden Mittelgebirgsflüsse den Elz-Glotter-Schwemmfächer aufgeschüttet [2]. Die breiten Renaturierungsstrecken der mittleren Elz können ihren ökologischen Vorteil nicht zur Gänze ausspielen, weil u. a. durch die Wasserentnahmen der Beerenobstanbauer die Niedrigwasserführung beeinträchtigt wird. In der benachbarten Glotter ist es deswegen schon zu einem Fischsterben gekommen. Die Elz ist Lachsprogrammgewässer nach der EG-WRRL.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 09 (September 2022)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dipl.-Biol. Nikolaus Geiler

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