Das Stockholmer Übereinkommen zu Persistenten Organischen Schadstoffen (POPs-Konvention) ist am 17. Mai 2004 in Kraft getreten - neunzig Tage nachdem die im Vertrag geforderte Mindestzahl von 50 Vertragsstaaten dem Abkommen beigetreten sind.
Das Übereinkommen war im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet und im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelt worden. Die POPs-Konvention sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von 12 Chemikalien vor. Dazu zählen 8 Pflanzenschutzmittel, z.B. DDT, sowie Hexachlorbenzol und polychlorierte Biphenyle (PCB), die unter anderem beim Bauen als Dichtungsmasse oder in Kondensatoren verwendet wurden.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | |
Quelle: | Ausgabe 02 / 2004 (Mai 2004) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,00 | |
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