Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Kompostierungsanlage mit einem öffentlichen Praxisversuch getestet, wie gut sich verschiedene Produkte und Verpackungen zersetzen, die als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ beworben werden. Die DUH fordert, dass solche Werbeaussagen verboten werden, da sie von Verbraucher*innen missverstanden werden und eine Entsorgung entsprechender Produkte über die Biotonne nicht zugelassen ist.
Für den Versuch wurden typische im Handel erhältliche Produkte ausgewählt, die Aufdrucke wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ tragen. Darunter Tee- und Kaffeekapseln, Riegelverpackungen, To-go-Geschirr (Becher, Teller, Besteck), Bioabfallsammelbeutel, Einwegrasierer und ein Schuh. Teilweise waren diese Produkte nach der DIN EN 13432 zertifiziert. Der Versuch fand vom 12.10.2022 bis 02.11.2022 in einer Kompostierungsanlage statt, die Bioabfälle aus der getrennten Sammlung (Biogut) in einer geschlossenen Tunnelkompostierung verarbeitet. Die durchschnittliche Rottedauer beträgt 21 Tage, mit einer 8-tägigen Vorrotte und einer anschließenden Intensivrotte. Der gewonnene Frischkompost wird mit dem RAL-Gütezeichen vermarktet.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | |
Quelle: | Ausgabe 04 / 2022 (Dezember 2022) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,00 | |
Autor: | Dr. Marieke Hoffmann | |
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Kunststofftransformation im Zuge der Kompostierung
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