Abfallende: Ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen einer Kreislaufwirtschaft

Im Dezember 2019 hat die europäische Kommission den neuen green deal der europäischen Union vorgestellt. Zentrales Ziel darin ist das Erreichen der Klimaneutralität der EU Mitgliedstaaten bis 2050 und als Zwischenziel die Reduktion von Treibhausgasen um 55% bis 2030.

Als Teil der Strategie zur Erreichung dieser Ziele hat die Kommission im März 2020 im Rahmen der EU-Industriestrategie den neuen Aktionsplan der Kreislaufwirtschaft auf den Weg gebracht. Die Umstellung unserer Wirtschaft und unseres Handelns insgesamt auf ein kreislaufwirtschaftliches System wird als ganz essentieller und zentraler Baustein für das erfolgreiche Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele bis 2030 und 2050 gesehen. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsaktionsplan wurden 7 zentrale Produktionswertschöpfungsketten mit besonderer Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft identifiziert. Das sind die Bereiche Elektronik, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwirtschaft und Gebäude sowie Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe. Ziel in allen Bereichen ist die Reduktion von Abfall durch Abfallvermeidung und die Integration des Kreislaufprinzips beginnend bei der Planung (design for recycling) bis zur Aufbereitung und Verwendung von Sekundärrohstoffen. Es soll ein reibungsloser Sekundärrohstoffmarkt in der EU gewährleistet werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten ihre Vorschriften für das Ende der Abfalleigenschaften und für Nebenprodukte prüfen, inwieweit EU-weite Kriterien für das Abfallende für bestimmte Abfallströme entwickelt werden müssen. Die Rolle der Produktnormung soll zur Definition einheitlicher Produkteigenschaften gestärkt werden. Am Ende eines Lebenszyklus eines Produkts oder eines Gebäudes wird das eingesetzte Material so es nicht wieder- oder weiterverwendet werden kann (reuse) zum Abfall iSd europäischen Rechtsordnung. Das Stigma des „Abfalls“ stellt aber eine Reihe von Hürden für den neuerlichen Einsatz als Produkt dar. Dies aus Gründen des Vorsorgeprinzips, dass es zu keinen Schadstoffverfrachtungen in die Umwelt kommt. Um Stoffkreisläufe zu schließen und Rohstoffe als Sekundärrohstoffe einem weiteren Lebenszyklus zuführen zu können, gilt es den Abfallbegriff ablegen zu können, um wieder frei gehandelt werden zu können. Dazu gilt es die Begriffe der Abfallentstehung, des Nebenproduktstatus sowie des Abfallendes näher zu betrachten und technische und rechtliche Rahmenbedingungen zu definieren, um die Grundlagen für den Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem in Form einer Kreislaufwirtschaft zu schaffen.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2022 (November 2022)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper

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