Die rechtliche Umsetzung der Abfallhierarchie ist in Österreich nicht ganzheitlich in einem Gesetz, sondern in unterschiedlichen Bundes- und Landesgesetzen sowie Verordnungen erfolgt, die größtenteils europarechtlich getrieben sind. Einige der relevantesten Regelungen wurden zudem nicht als – allgemein verbindliche – Gesetze, sondern als "technische Standards" bzw. Genehmigungsgrundlagen festgelegt. Insofern ist es nicht immer ganz einfach, auf eine rechtliche Frage eine schnelle und eindeutige Antwort zu finden.
Im Zusammenhang mit der Abfallhierarchie ist eine Vielzahl an rechtlich relevanten Regelungen zu beachten. Die einschlägigen Vorschriften zu finden gestaltet sich mitunter als schwierig, denn zuallererst ist zu bedenken, dass nicht nur nationales Recht von Bedeutung ist, sondern auch europarechtliche Vorgaben zumindest "mitgedacht" werden müssen – beispielsweise die Abfallrahmenrichtlinie, die die Prioritätenfolge für national festzulegenden Maßnahmen vorgibt. Auch im nationalen Recht ist zu differenzieren: Die wichtigsten Materien sind zwar auf Bundesebene durch das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt, jedoch ist teilweise auch der Landesgesetzgeber zuständig, beispielsweise für die Organisation der Müllabfuhr. Zudem besteht ein Bundes-Abfallwirtschaftsplan, der die Ziele und Grundsätze des AWG verwirklichen soll. Daneben sind schließlich auch die BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen zu bedenken, wobei BVT für "beste verfügbare Techniken" steht. Darin werden die bei industriellen Tätigkeiten angewandten Verfahren beschrieben sowie die bei Anwendung dieser Verfahren auftretenden Emissionen und mögliche Emissionsminderungsmaßnahmen erläutert. Die Praxis hat oft mit der Unübersichtlichkeit dieser Regelungen zu kämpfen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dr. Tatjana Katalan MAg. Dr. Marie Sophie Reitinger | |
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