Die Bundesländer haben für die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete Landes- Düngeverordnungen erlassen, die am 1. Januar 2021 in Kraft traten.
In der seit Mai 2020 geltenden Düngeverordnung (DüV) ist bestimmt, dass die Bundesländer bis Ende 2020 Landes-Düngeverordnungen (Landes- DüV) erlassen haben müssen.
In der Landes-DüV ist die Ausweisung der mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete festzulegen. Für nitratbelastete Flächen gelten einheitlich die Vorgaben der Düngeverordnung (H&K aktuell 2020 Q4). Hinzu kommen mindestens zwei Be-wirtschaftungsauflagen, die die Länder aus dem „Maßnahmenkatalog" der Düngeverordnung wählen oder selbst bestimmen können.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | |
Quelle: | Ausgabe 01 (April 2021) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,00 | |
Autor: | Karin Luyten-Naujoks | |
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