Im VDI Normenausschuss wird derzeit eine neue Richtlinie zur Kreislaufführungvon Kunststoffen erarbeitet. Sie richtet sich an alle Akteure im Wertstoffkreislauf und wirdHandlungsempfehlungen beinhalten, um deren Arbeit zu vereinfachen und Hemmnisse abzubauen.Die große Menge an jährlich produzierten Kunststoffen weltweit in Höhe von 360 MillionenTonnen und die damit verbundenen globalen Umweltprobleme zeigen die Notwendigkeit, einenmöglichst großen Anteil gefahrlos und überwacht im Wirtschaftskreislauf zu halten. Die Richtliniesoll einen Beitrag zur Erhöhung des Rezyklateinsatzes liefern. Konkret werden in der Richtlinieentscheidende Begriffe definiert bzw. bestehende Definitionen entscheidender Begriffe zusammengestellt.Ziel ist es einen einheitlichen Sprachgebrauch im Markt für Rezyklate zu befördern,und dabei die unterschiedlichen gesetzlichen Definitionen zu berücksichtigen. Das übergeordneteZiel der Zusammenstellung rechtlicher Vorgaben sowie der Definition von einheitlichen Begriffen,Recyclingqualitäten und Recyclingtechniken ist die Stärkung des Markts für Kunststoffrezyklate. Diesen soll so gegenüber den Primärkunststoffen zum Durchbruch verholfen werden.
1 AUSGANGSLAGE
Die weltweite Produktion von Kunststoffen erreichte im Jahr 2018 fast 360 Millionen Tonnen(Conversio Market & Strategy GmbH 2019). Fast 62 Millionen Tonnen, wurden in Europa produziert. In Bezug auf Kunststoffabfälle fielen in 2018 europaweit offiziell etwa 29 Millionen Tonnen an. Hinzu kommen Kunststoffabfälle, die nicht offiziell gesammelt und erfasst werden, sondern illegal in die Umwelt gelangen. Nur etwa 33 % der gesammelten Kunststoffabfälle werden einem stofflichen Recycling zugeführt. Die restlichen Mengen werden energetisch verwertet (fast 43 %) oder deponiert (fast 25 %). Kunststoffabfälle, die dem Recycling zugeführt werden, werden nicht nur in Europa behandelt. Fast 20 % davon werden ins Ausland verbracht, wo ggf. andere Umweltstandards vorherrschen als in Europa. Insgesamt gibt es daher beim Recycling von Kunststoffabfällen noch großen Handlungsbedarf und die Einsatzmengen von Rezyklaten müssen dringend erhöht werden. Die Situation für Deutschland zeigt nachfolgende Tabelle. Bei den Quoten der stofflichen Verwertung über die verschiedenen Anwendungsfelder und Anfallsorte für Kunststoffe und deren Abfälle noch große Unterschiede bestehen. Insbesondere für die unzureichend verwerteten Kunststoffabfallströme will die Richtlinie zur Erhöhung der Rückführung beitragen.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dr. Ralf Brüning J. Wolf Dipl.-Ing. Roman Maletz | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Erfolgreich den „Mehrweg“ gehen – Eine Einschätzung zur Mehrwegangebotspflicht aus kommunaler Perspektive
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
Die imJuli 2021 inKraft getreteneNovelle desVerpackungsgesetzes sieht eine schrittweise Einführung neuer Regelungen zu den ThemenMehrweg und Pfandpflichten vor. Zum 1.1.2023 ist die nächste Stufe in Kraft getreten, wonach Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet sind, eine Mehrwegverpackung
für Speisen und Getränke anzubieten.
Reichweite der Ermächtigung nach § 22 Abs. 2 VerpackG aus Sicht der dualen Systeme im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das mit der Einführung des Verpackungsgesetzes geschaffene Instrument der sog. Rahmenvorgabe gemäß § 22Abs. 2 VerpackG erfreut sich bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern reger Beliebtheit und war in den vergangenen Jahren Gegenstand einer Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die von den dualen Systemen gegen einzelne Rahmenvorgaben öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger angestrengt wurden.
Die Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 VerpackG – Erfüllen die Systembetreiber ihre Pflicht?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2023)
Das am 1.1.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz schreibt den Systembetreibern in § 14 Abs. 3 VerpackG1 vereinfacht gesagt die Pflicht vor, private Endverbraucher über die korrekte Verpackungsentsorgung zu informieren. Die Systembetreiber haben reagiert und die Initiative „Mülltrennung- wirkt“ ins Leben gerufen. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob die Systembetreiber mit ihren Informationsbemühungen die gesetzliche Informationspflicht erfüllen.
Stoffliches Recycling von Leichtverpackungen – Stand und Perspektiven
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Aus deutschen Privathaushalten werden pro Jahr 6,5 Mio. Mg Leichtverpackungsabfälle (LVP) erfasst, wovon 2,5 Mio. Mg Kunststoffverpackungsabfälle sind. Während das Recycling des Papier-, Metall- und Glasanteils der LVP mit bewährten Verfahren erfolgreich durchgeführt wird, müssen für die Kunststoffanteile noch weitere Anstrengungen zur Schließung der Kreisläufe erfolgen. Vor diesem Hintergrund werden der Stand der Erfassung und des Recyclings von LVP-Kunststoffen dargestellt und die Perspektiven für zukünftige Optimierungen skizziert.
Perspektiven für das werkstoffliche Kunststoffrecycling
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die weltweite Kunststoffproduktion betrug ohne Einbeziehung von Kunststoffrezyklaten etwa 370 Mio. t. Die steigenden Produktionsmengen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass es der kunststofferzeugenden Industrie gelungen ist, den Absatz von Kunststoffen in kurzlebige Produkte, wie beispielsweise Verpackungen und anderen SUPs (single-use plastics), in den letzten Jahrzehnten deutlich zu steigern.