Integration der Maßnahmen aus der FFH-Managementplanung in die Maßnahmenprogramme der WRRL: Zwei Richtlinien - eine Umsetzung

Durch vielfältige fachliche und räumliche Überschneidungen überwiegen die Gemeinsamkeiten bei der Richtlinien gegenüber den Unterschieden bei Schutzgütern, Zielen, Instrumenten und Akteuren. Daher werden auch die Maßnahmen der Natura-2000-Managementplanung fortlaufend in die Bewirtschaftungspläne der WRRL integriert. Die hydromorphologischen Maßnahmen warden v. a. im Rahmen der Gewässerentwicklung durch fachübergreifende Ökologische Entwicklungskonzepte und Sonderprojekte, wie z. B. das LIFE-Natur-Projekt Flusserlebnis Isar, umgesetzt.

1 Allgemeine Zielsetzungen

Obwohl die beiden großen europäischen Umweltrichtlinien, die sich mit Fließgewässern sowie deren Artengruppen und Lebensräumen befassen, sowohl bei den Schutzgütern und Zielen als auch bei den Instrumenten und Akteuren deutliche Unterschiede aufweisen, überwiegen in den fachlichen Erfordernissen die Gemeinsamkeiten [2], [4]: Beide beinhalten grundsätzlich Verbesserungsgebote und ein Verschlechterungsverbot, außerdem treffen sie sich in der Fläche: 80 % der Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) in Bayern weisen Vorkommen von Lebensraumtypen (LRT) und Arten auf, die direkt oder indirekt mit Gewässern zusammenhängen (wasserabhängige Schutzgüter). Umgekehrt haben 2/3 der Oberflächenwasserkörper (OWK, d. h. Flüsse, Bäche und Seen) des WRRL Netzes einen Anteil an Natura-2000-Gebieten. Bild 1 macht deutlich, dass die Natura-2000-Gebiete (neben Nationalparken, Biosphärenreservaten, großen alpinen Naturschutzgebieten sowie Truppenübungsplätzen) in Bayern v. a. das Gewässernetz nachzeichnen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft - Heft 02-03 (März 2022)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Werner Rehklau

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