Die Ursachen der Nitratbelastung des Grundwassers werden kontrovers diskutiert und die Bedeutung der Landwirtschaft wird dabei von deren Interessenvertretungen vielfach in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund wurden für Hessen die potenziellen Nitrateinträge in das Grundwasser aus verschiedenen Quellen quantifiziert und miteinander verglichen.
Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Nitrateinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser zu vermindern und zu vermeiden. Weiterhin verpflichtet die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Bund und Länder dazu, spätestens bei Überschreiten einer Konzentration von 50 mg NO3/l in einem Grundwasserkörper geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den „guten Zustand“ wiederherzustellen. Trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Vorgaben hat sich die Situation der Grundwasserbelastung mit Nitrat in den vergangenen zwanzig Jahren in Deutschland jedoch nicht spürbar verbessert, wie unter anderem die Nitratberichte der Bundesregierung dokumentieren.
Die Europäische Kommission hat aus diesem Grund im Jahr 2013 bereits das zweite Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU Nitratrichtlinie eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 21.06.2018 festgestellt, dass die BRD die EU-Nitratrichtlinie nachhaltig verletzt. Um den Vorgaben der EU Kommission nachzukommen sowie zur Umsetzung des EuGH Urteils wurde die Düngeverordnung im Jahr 2017 und erneut im Jahr 2020 novelliert. Die Novellierung beinhaltet auch die Ausweisung der sogenannten „roten Gebiete“, in denen die Stickstoffdüngung der Landwirtschaftsflächen gegenüber dem Optimalbedarf um 20 % reduziert werden muss. Insbesondere diese Vorschrift hat zu teilweise heftigen Protesten und Demonstrationen der Landwirtschaft geführt.
In der kontrovers geführten Debatte über Ursachen und Ausmaß der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland wird von Seiten der Landwirtschaft des Öfteren die Meinung vertreten, dass die Nitrateinträge in das Grundwasser nicht ursächlich oder nicht zu einem wesentlichen Anteil auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurückzuführen seien, vielmehr würde das Nitratproblem maßgeblich durch Einträge aus dem Siedlungsbereich wie beispielsweise undichte Abwasserkanäle oder durch Deponien verursacht. Als Beitrag zu dieser Diskussion wurde eine Abschätzungder agrarbedingten im Vergleich zu den nicht-agrarbedingten Nitrateinträgen in das Grundwasser in Hessen durchgeführt.
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Quelle: | Wasser und Abfall 11 (November 2021) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dr. Martin Bach Prof. Dr. Lutz Breuer Lukas Knoll Dipl.-Ing. Joachim Kilian | |
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