Klimawandel, Energiewende und Rohstoffversorgung – die großen gesellschaftlichen Aufgaben gelingen nur, wenn wir Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, Kreislaufwirtschaft auch konkret umzusetzen. Die Unternehmen der Branche – ganz überwiegend mittelständische Familienunternehmen – stehen seit Jahrzehnten für Innovationen
und haben Deutschland zu einer der führenden Recyclingnationen gemacht.
Damit die Unternehmen die hochgesteckten Ziele aber auch tatsächlich realisieren können, bedarf es langfristig tragender Grundlagen und damit einer ambitionierten Gesetzgebung, wirkungsvollem Vollzug und Kooperationen mit der rohstoffverarbeitenden Industrie. Dieser Beitrag beleuchtet derzeitige Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene und zeigt auf, wo die derzeitigen Herausforderungen und Potenziale zur Realisierung echter Kreislaufwirtschaft liegen.
1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Im Zuge der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union wurde Mitte Februar im Bundeskabinett die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Der BDE hat seine Kritik an der Vorlage bekräftigt, da der wenig ambitionierteEntwurf des Bundesumweltministeriums in den Beratungen mit den anderen Ressorts nochmals verwässert worden ist. Von einer Rohstoffwende ist nichts zu spüren. Es bleibt bei Ankündigungen.
So wurde zum Beispiel auf die Verankerung der vom Bundesumweltministerium initiierten Rezyklat-Initiative im Kreislaufwirtschaftsgesetz verzichtet. Die im Referentenentwurf noch enthaltene Verordnungsermächtigung, nach der bestimmte Erzeugnissenur in bestimmter, das Recycling fördernder Weise, insbesondere unter dem Einsatzvon Recyclingrohstoffen, insbesondere Rezyklaten, in Verkehr gebracht werden dürfen, wurde gestrichen. Somit lässt die Bundesregierung hier eine wichtige Chance ungenutzt. Das Instrument „Minimal Content“, also ein verpflichtender Rezyklatanteil inbestimmten Produkten, ist essenziell zur Förderung der Rohstoffwende. FreiwilligeVerpflichtungen der produzierenden Industrie sind sehr zu begrüßen, aber keine stabile Basis, um darauf millionenschwere Investitionen in neue Recyclinganlagen zu gründen.
Positiv wertet der BDE das Nachschärfen der Novelle beim Recyclinglabel. Ein Recyclinglabel, also die angedachte Kennzeichnung für Verbraucher mit Aussagen über die Recyclingfähigkeit von Produkten einerseits wie auch den tatsächlichen Rezyklat Einsatz in Produkten andererseits ist richtig und wird vom BDE begrüßt. Für Beschaffer, die ökologisch handeln wollen, ist ein schneller Überblick zur Recyclingfähigkeit unabdingbar. Förderlich wäre deshalb auch ein Kennzeichnungssystem zum Beispiel auch
zentral im Rahmen eines im Internet abrufbaren Registers.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 32. Abfall- und Ressourcenforum 2021 (Oktober 2021) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Dr. Andreas Bruckschen | |
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