Am 22. Dezember 2020 hat die Flussgebietsgemeinschaft Weser im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit Weser der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 im Internet
zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Die Flussgebietseinheit Weser liegt als einziges deutsches Flussgebiet ausschließlich in Deutschland und umfasst mit einer Gesamtfläche von 49.000 km² bzw. 18.000 km Gewässerlänge die Einzugsgebiete der Weser, Fulda, Werra und Jade. Sie erstreckt sich vom Thüringer Wald und dem Vogelsberg über die deutschen Mittelgebirge bis zum Harz und dem Wiehengebirge. Nördlich der Porta Westfalica schließt das norddeutsche Flachland bis zu den Geestgebieten, den Niederungen und Marschen an der Küste an, bevor die Weser bei Bremerhaven nach etwa 450 km in die Nordsee mündet. Über den Jadebusen fließt die Jade, die mit dem Inkrafttreten der EG-WRRL an die Flussgebietseinheit Weser angegliedert wurde, ebenfalls in die Nordsee. Die Flussgebietseinheit wurde von den sieben Anrainerländern Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in sechs vergleichbar große Einzugsgebiete sogenannte Teilräume unterteilt: Werra, Fulda/Diemel,
Ober-/Mittelweser, Aller, Leine sowie Tideweser. Eine weitere Einteilung in Teileinzugsgebiete erfolgt über die sogenannten Planungseinheiten.
Die Koordinierung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine Aufgabe der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) als Zusammenschluss der Anrainerländer, die 2003 aus der bereits 1964 gegründeten Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser (ARGE Weser) hervorgegangen ist. Die Entscheidungen
in den Gremien der FGG Weser basieren auf der Grundlage der Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und werden in den Bewirtschaftungsplänen dokumentiert. Für die Umsetzung der Maßnahmenprogramme sind die zuständigen Flussgebietsbehörden der Länder gemäß § 7 WHG (Artikel 3 der EG-WRRL) im Einzugsgebiet verantwortlich, wobei die Umsetzung nicht immer auch in der unmittelbaren Zuständigkeit der Länder, sondern in der Zuständigkeit der jeweiligen Nutzer und Unterhaltspflichtigen liegt.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 03 (März 2021) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Ute Kuhn | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der FGE Warnow/Peene
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene hat am 22. Dezember 2020 die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die FGE Eider
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Für die Flussgebietseinheit Eider sind am 22. Dezember 2020 die WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum für die Anhörung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt worden. Stellungnahmen sind bis zum 22. Juni 2021 möglich. In den Berichten sind die Zustandsbewertungen der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme der FGG Donau
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Am 22. Dezember 2020 hat die Flussgebietsgemeinschaft Donau im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Bewirtschaftngsplan und die Maßnahmenprogramme zur dritten Bewirtschaftungsperiode für die Flussgebietseinheit Donau der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Dokumenten werden der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen des guten Zustands aufgezeigt.
Antibiotika und andere Arzneistoffe
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (8/2009)
Im Jahr 1991 wurde erstmals ein Abbauprodukt eines Arzneimittelwirkstoffs in Berliner Oberflächengewässern und im Grundwasser nachgewiesen. Dies war gewissermaßen der „Startschuss“ für Arzneimitteluntersuchungen in Umweltproben durch Umweltbehörden, Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der Wasserwirtschaft.
Hygienische Anforderungen an Ortbeton für Trinkwasserspeicher
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (6/2009)
Seit Mai 2006 gibt das DVGW-Arbeitsblatt W 347 (A) „Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewertung“ vor, welche Anforderungen an zementgebundene
Werkstoffe gestellt werden. Entsprechend dem § 17 Abs. 1 der
Trinkwasserverordnung „dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen
Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar, oder den vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern,
oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern.“