Delikt ohne Konsequenz - Gesetzes-Verstöße wirken sich nicht automatisch auf den Vertrag aus

Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger sind verpflichtet, sich an die Gesetzgebung für Vergabeverfahren zu halten. Doch ein Verstoß gegen geltendes Recht macht einen bereits geschlossenen Vertrag nicht automatisch zunichte.

22.06.2004 Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind Teil der öffentlichen Hand und müssen deshalb sowohl bei der Beauftragung Privater mit Dienstleistungen, zum Beispiel mit der Haus- und Sperrmüllsammlung, als auch bei der Beauftragung Privater mit Bauleistungen, zum Beispiel für Abfallbehandlungsanlagen, das Vergaberecht beachten...

Unternehmen, Behördern + Verbände: OLG Düsseldorf, Bundesgerichtshof (BGH)
Autorenhinweis: Dr. Dominik R. Lück, Dr. A. Oexle



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Juni 2004 (Juni 2004)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Dominik R. Lück
RA Dr. Anno Oexle

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