Für das Talsperren-System Mittleres Erzgebirge wird ein Wasserwirtschaftsplan für den Regelbetrieb - Teil Wassermenge erstellt. Ausgehend von beobachteten Zuflussreihen der einzelnen Teileinzugsgebiete, werden 10 000-jährige Zuflussreihen zu den Talsperren generiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerung berechnet ein eigens entwickeltes Bewirtschaftungsprogramm Bereitstellungssicherheiten und mögliche Rohwasserabgaben zur Trinkwasseraufbereitung. Zur Optimierung des Betriebes werden verschiedene Szenarien untersucht.
Das Talsperren-System Mittleres Erzgebirge wird hauptsächlich dazu genutzt, Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung bereitzustellen. In geringem Maße dient das Talsperren-System auch dem Hochwasserschutz. Alle weiteren Nutzungen, wie die Stromerzeugung und die Naherholung, sind untergeordnete Nebennutzungen.
Das Talsperren-System Mittleres Erzgebirge besteht im Wesentlichen aus den Talsperren Saidenbach und Einsiedel sowie dem Teilsystem Neunzehnhain, welches sich aus den Talsperren Neunzehnhain I und Neunzehnhain II zusammensetzt. In Bild 1 ist ein Überblick über das Talsperren-System und die natürlichen Einzugsgebiete dargestellt. Von der Talsperre Saidenbach, der größten Talsperre des Systems, wird Rohwasser zur Talsperre Neunzehnhain I übergeleitet. Zusammen mit dem Rohwasser des Talsperren-Systems Neunzehnhain wird das Rohwasser letztendlich zur Talsperre Einsiedel geleitet und im Wasserwerk Einsiedel zu Trinkwasser aufbereitet. Somit können über das Wasserwerk Einsiedel circa 265 000 Menschen mit Trinkwasser versorgt werden.
Im natürlichen Einzugsgebiet des TalsperrenSystems befinden sich zusätzlich die Vorsperre Forchheim, 16 Vorbecken und die Teiche der oberen Revierwasserlaufanstalt Dörnthal und Obersaida.
Das Talsperren-System kann grundsätzlich nach zwei Varianten betrieben werden [5]. Für gewöhnlich wird Variante 1 verwendet. In diesem Fall wird das Wasser der Einzugsgebiete des Dörnthaler Baches sowie des Dörnthaler und des Obersaidaer Teiches in die Revierwasserlaufanstalt abgeschlagen (Bild 1). Die Ausnahme bilden die jeweiligen Mindestabgaben dieser Einzugsgebiete, die stets zur Talsperre Saidenbach geleitet werden. Wenn das Wasser nicht in der Revierwasserlaufanstalt benötigt wird, kann bei Bedarf Variante 2 verwendet werden und das gesamte natürliche Einzugsgebiet sowie die darin enthaltenen Betriebsräume werden genutzt.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 01 (Januar 2020) | |
| Seiten: | 0 | |
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| Autor: | Johann Schmidt | |
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