Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird 19 Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert. Die ehrgeizigen Ziele konnten bislang weder in Deutschland noch in den übrigen anderen Mitgliedsstaaten der EU erreicht werden. Vor diesem Hintergrund wird in Deutschland und Europa die Fortführung der WRRL-Umsetzung nach 2027 mit anspruchsvollen Zielen diskutiert.
Die im Dezember 2000 in Kraft getretene europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Grundlage für den europäischen Gewässerschutz, deren Grundkonzeption einer Flussgebietsbewirtschaftung international Vorbildcharakter hat. Sie ist Herausforderung und Erfolgsgeschichte zugleich. Ihr Leitbild ist ein natürlicher Gewässerzustand, bei dem anerkannt wird, dass in der Kulturlandschaft Europas viele Gewässer erheblich verändert oder künstlich angelegt wurden, und somit bei der Bewertung im Vergleich zu natürlichen Gewässern andere Maßstäbe angelegt werden müssen. Die WRRL gibt für die Bewirtschaftung der Gewässer in Flussgebietseinheiten einen für Europa gemeinsamen Rechtsrahmen vor, der in der Richtlinie selbst sowie in zahlreichen von den Wasserdirektoren verabschiedeten Leitfäden beschrieben ist. Sie hat europaweit einheitliche Ziele für Grund- und Oberflächengewässer eingeführt, deren Erreichung mit vergleichbaren Monitoringprogrammen unter Anwendung interkalibrierter Bewertungsverfahren geprüft wird. Bei der Umsetzung der Richtlinie ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 11 - 2018 (November 2018) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | PD Dr. rer. nat. Michael Trepel | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Internationale, europäische und nationale Wasserpolitik - Wo kommen wir her, wo stehen wir, wo gehen wir hin?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2014)
Am 24.02.2014 veranstaltete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) u. a. aus Anlass der Verabschiedung des damaligen Leiters der Unterabteilung WA I – Wasserwirtschaft, Dr. Fritz Holzwarth, das Kolloquium „Internationale, europäische und nationale Wasserpolitik – Wo kommen wir her, wo stehen wir, wo gehen wir hin?“ Wiedergegeben wird der Redebeitrag des amtierenden Vorsitzenden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Dietmar Wienholdt, der sich zu den aktuellen Herausforderungen der Wasserwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland aus der Sicht der Länder äußerte.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Erklärung von Bordeaux
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2010)
Eine neue Ära in der Wasserbewirtschaftung für die europäischen Wasserverbände
Das neue Wasserhaushaltsgesetz aus Sicht der Trinkwasserversorgung
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (5/2010)
Für eine erste Orientierung über Veränderungen des neuen Bundes-
Wasserhaushaltsgesetzes gegenüber dem bisherigen Recht lohnt ein Blick auf das gescheiterte Umweltgesetzbuch. Ferner ist das neue Wasserhaushaltsgesetz einzuordnen in die Kaskade rechtlicher Regelungen auf europäischer Ebene oberhalb und einer Vielzah von – sich nun auch zwangsweise ändernder – Landesgesetzen unterhalb des Normenwerks. Der Beitrag gibt den Inhalt eines Vortrages des Autors vom 6. Oktober 2009 in Potsdam wieder.
Hochwassermanagement und Bauvorsorge – transnationale Ansätze im Mosel-Saar-Einzugsgebiet
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2009)
In den vergangenen Jahren wurde Europa von mehreren verheerenden Hochwasserereignissen heimgesucht. In Deutschland entstanden durch die großen Hochwasserereignisse der letzten Dekade allein materielle Schäden in Höhe von rund 13 Mrd. € [1]. Die Hochwasserereignisse an den wichtigen mitteleuropäischen Flüssen betreffen durch ihre grenzüberschreitenden Auswirkungen fast immer mehrere Staaten und Regionen. Effektiver Hochwasserschutz sowie wirksame Hochwasservorsorgemaßnahmen können daher nur lokal und gleichzeitig grenzüberschreitend realisiert werden. Diesem wesentlichen Ansatzpunkt trägt die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Rechnung (HWRM-RL[2]).