Entsorgung von AKW-Rückbaumaterialien auf Deponien – Stand und Perspektiven

Beim Rückbau von Kernkraftwerken fallen Abfälle an, die zwar geringfügig radioaktiv kontaminiert sind, aufgrund der von ihrer Kontamination ausgehenden sehr geringen Risiken aber nach KrWG entsorgt („freigegeben“) werden dürfen.

Für zu deponierende freigegebene Abfälle sind aufgrund der öffentlichen Diskussion an Deponiestandorten in Baden-Württemberg zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Risikoreduzierung sowie 100 %-Kontrollen der Einhaltung der Bedingungen für die Freigabe festgelegt worden. Außerdem erfolgen radiologische Messungen an Deponien und in deren Umfeld, bei denen keine Einflüsse früherer Ablagerungen freigegebener Abfälle
nachweisbar waren.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 30. Abfall- und Ressourcenforum 2018 (April 2018)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 5,50
Autor: Christian Küppers

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