Experten rechnen bis zum Jahr 2020 weltweit mit einem Anstieg von Carbonfaserverstärkten Kunststoff- (CFK-) Abfällen auf 20.000 Tonnen pro Jahr, und das sind nur die Produktionsabfälle – Tendenz steigend. Umso wichtiger ist es, die hochwertigen Carbonfasern zu recyceln und wirtschaftlich wieder zurück auf den Markt zu bringen. Eine Lösung für das Recycling wurde bereits vor Jahren entwickelt. Nun müssen neue Produkte und konkrete Anwendungen am Markt etabliert werden.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | Nr. 1 - März 2018 (März 2018) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Lars Koch | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
EuGH bejaht die Haftung des Quasi-Herstellers trotz Angabe des abweichenden Herstellungslandes
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Der EuGH entschiedmit Urteil vom7.7.2022 (C-264/2021, ECLI:EU:20222:536) über die produkthaftungsrechtliche Haftung des Quasi-Herstellers. Der EuGH betonte, es reiche zur Haftung als Hersteller aus, dass eine Person ihren Namen, ihr Warenzeichen (Marke) oder ein anderes Erkennungszeichen am Produkt anbringt oder das Anbringen zulässt. Es sei nicht erforderlich, dass sich diese Person auch auf andere Weise als Hersteller des Produkts ausgebe. Die Entscheidung hebt erneut hervor, dass bei der Ausgestaltung des äußeren Erscheinungsbildes von Produkten, bei denen der Hersteller im Sinne des tatsächlichen Herstellungsprozesses und der Markeninhaber/Lizenzberechtigte auseinanderfallen, besondere Vorsicht geboten ist. Ob durch die Entscheidung die bisherigen Grundsätze für die Einstufung als Quasi-Hersteller hinfällig werden, ist zumindest fraglich.
Der Fulfilment-Dienstleister im Produktsicherheitsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2022)
Mit dem neuen ProdSG 2021 fand erstmals der Fulfilment-Dienstleister Eingang ins nationale Produktsicherheitsrecht, nachdemer zuvor schon vomeuropäischen Gesetzgeber imRahmen der EU-Marktüberwachungsverordnung anerkannt worden war.Mit demvorliegenden Beitrag soll der Versuch unternommen werden, den neuenWirtschaftsakteur imProduktsicherheitsrecht vorzustellen, ihn von anderen Akteuren abzugrenzen und schließlich seine Pflichten darzustellen.
Verarbeitete tierische Proteine in der Tierernährung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Täglich werden in Deutschland und Europa zahlreiche Tiere geschlachtet. Hierbei fallen nicht nur Edelteilstücke wie Filet, Keule etc., sondern auch eine Vielzahl an Schlachtnebenprodukten an (sog. fünftes Viertel), die jedoch nicht sämtlich für die menschliche Ernährung verwendet werden.
Kategorisierung tierischer Nebenprodukte nach dem Urteil des EuGH vom 2.9.2021 – C-836/19
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2021)
Tierische Nebenprodukte sind gemäß Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprung bzw. andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen
und Samen.
Bereitstellungsbeschränkungen und -verbote durch Rechtsverordnungen – eine Analyse des neuen § 8 Abs. 2 ProdSG-E
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2021)
Nach fast zehn Jahrenwird das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) vom 8.11.20111 erstmals grundlegend reformiert. Hintergrund der Reform ist das europäische Unionsrecht im Allgemeinen und der Erlass der Verordnung (EU) 2019/1020 (sog. EU-Marktüberwachungsverordnung)2 im Besonderen.