Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.2017 das neue Verpackungsgesetz beschlossen, das die bisherige Verpackungsverordnung ablösen wird. Da der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12.5.2017 auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, wurde das Gesetz am 5.7.2017
verkündet und wird am 1.1.2019 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft treten.
Diesem Kompromiss ging ein zähes Ringen zwischen Bundesregierung, den Ländern, den Verbänden der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft sowie den Spitzenverbänden voraus, in dem insbesondere die kommunalen Spitzen- und Fachverbände das Verpackungsgesetz u.a. wegen Bedenken hinsichtlich fehlender ökologischer Effektivität und der hohen Komplexität der Regelungen abgelehnt haben.
Insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ihre kommunalen Unternehmen, die in die kommunale Aufgabenerfüllung eingebunden sind, besteht bereits jetzt erheblicher Handlungsbedarf. So wird der neue § 22 VerpackG, der das Abstimmungsverhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Betreibern dualer Systeme gegenüber dem bisher geltenden § 6 Abs. 4 VerpackV wesentlich umfangreicher und teilweise anders regelt, erhebliche Konsequenzen für die Zusammenarbeit zwischen beiden Protagonisten haben.
Im Rahmen dieses Beitrags wird eine erste rechtliche Bewertung dieser Vorschrift versucht. In mancherlei Hinsicht muss dabei juristisches Neuland betreten werden – sei es, weil das Gesetz bisher nicht abschließend gerichtlich entschiedene Rechtsfragen der Verpackungsverordnung weiter mit sich herumschleppt, sei es, weil das Gesetz neue und anders als bisher konzipierte Rechtsinstrumente einführt. Das mit der Verpackungsverordnung und dem Verpackungsgesetz geschaffene Rechtsverhältnis zwischen hoheitlich handelnder öffentlicher Hand als Garantin der Daseinsvorsorge und privaten, zueinander im Wettbewerb stehenden Organisationen („Systembetreiber“),die die vom Gesetzgeber intendierte Produktverantwortung nach § 23 KrWG umsetzen sollen, stellt einen „Solitär“ in der Rechtslandschaft dar und hat auch im Verpackungsgesetz letztlich keine in sich widerspruchsfreie Ausprägung gefunden. Es ist deshalb zu erwarten, dass auch zu den hier behandelten Gesetzesbestimmungen, je nach Interessenlage der einzelnen Akteure, teilweise stark divergierende Auslegungen Platz greifen werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 04 - 2017 (Juli 2017) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Walter Hartwig Dr. Ralf Gruneberg | |
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Umsetzung des Verpackungsgesetzes aus Sicht eines Systembetreibers
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Mit dem 01.01.2019 trat das Verpackungsgesetz vom 05.07.2017 (BGBl. I. S. 2234)
mit seinen relevanten Teilen in Kraft und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung
abgelöst. Zahlreiche für die Praxis relevante Veränderungen betreffen die
verpflichteten Hersteller, aber auch in besonderer Weise die (dualen) Systeme.
Die Umstellung VerpackV auf VerpackG hat größtenteils geklappt, auch wenn es stellenweise
naturgemäß noch holprig zuging. Schwierigkeiten gibt es bei Abstimmungsvereinbarungen und PPK-Mitbenutzung sowie bei Sortierung und Verwertung. Nach Jahren des Stillstands und der ökonomischen Optimierung der Systeme sind wieder ökologische Fragen ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt und haben den Betrachtungsschwerpunkt verlagert (Plastiktütenverbot, Kunststoffdebatte).
Packaging recycling in EU member states – requirements from the circular economy package
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
The EU has established concrete recycling targets for packaging waste for 2025 and 2030. Furthermore, the methodology for calculating the corresponding recycling rates has been amended. The new and stricter calculation methodology will potentially lead to decreases of the current rates. This will be particularly the case for plastic packaging, where denkstatt calculated a gap far above 10 % compared to smaller decreases (> 2 %) to be expected for glass or steel packaging.
Umsetzung Verpackungsgesetz – Stand und Stolpersteine
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2019)
Die Neuordnung der Wertstoffentsorgung in Deutschland sollte die Unterscheidung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen hinter sich lassen. Es sollten nicht unterschiedliche Entsorgungszuständigkeiten maßgeblich bleiben; die gleiche stoffliche Beschaffenheit der Abfälle sollte zu einer einheitlichen Wertstofferfassung führen. Das haben wir für den Bereich Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) schon immer, denn die Entsorgung der sogenannten PPK-Verkaufsverpackungen, die in der Verantwortung der Systembetreiber liegt, wird im Rahmen der kommunalen PPK-Sammelstrukturen in der blauen Tonne mit erledigt. Es gab im vermeintlichen Vorgriff auf ein Wertstoffgesetz auch vielerorts die Einführung der sogenannten Wertstofftonne, die in Sachen Leichtverpackungen (LVP) dem Bürger nicht mehr die Auswahl aufdrängt, zwischen LVP-Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen zu unterscheiden. Was die Bürger bei den Regeln zur Bepfandung von Ein- und Mehrwegflaschen zum Wahnsinn zu treiben droht, macht sie auch insbesondere bei Kunststoffabfällen entweder ratlos oder ärgerlich.
Die Wettbewerbsrelevanz der Mitbenutzung kommunaler
Altpapiersammlungen durch Systembetreiber
nach dem neuen VerpackG vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2018)
In der Vorbereitung auf die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes1
tritt insbesondere ein Problemfeld in den Vordergrund, das in den letzten Jahren vielfach Gerichte und Fachjuristen beschäftigt hat: die Mitbenutzung kommunaler Erfassungsstrukturen durch die Systeme zum Zwecke der endverbrauchernahen Sammlung von Verpackungsabfällen.
Die Ausgestaltung dieses Mitbenutzungsverhältnisses ist in der Vergangenheit stark aus einer wettbewerbsrechtlichen Perspektive geprägt worden, namentlich durch verschiedene Interventionen des Bundeskartellamtes.
Herausforderungen des neuen Verpackungsgesetzes: Handlungserfordernisse für die kommunale Entsorgungswirtschaft (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2017)
Es besteht bereits jetzt erheblicher Handlungsbedarf für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ihre kommunalen Unternehmen.