Die Deponierung wird von der Politik eher stiefmütterlich behandelt. Dennoch besteht Bedarf für die Deponierung, weil Wirtschaft und Privathaushalte mineralische bzw. inerte Abfälle produzieren, für die sich eine unkontrollierte Ausbringung verbieten.
Eine Analyse der Situation in den einzelnen Bundesländern und eine Gegenüberstellung mit dem jährlichen Deponiebedarf schließen mit dem Ergebnis ab, dass in nahezu allen Bundesländern die Schaffung neuer Deponiekapazitäten zeitnah erforderlich ist, wenn ein Entsorgungsnotstand vermieden werden soll. Auf weitere Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponie z.B. durch eine Mantelverordnung oder durch Verschärfung des Boden- und Wasserrechts ist die deutsche Deponielandschaft nicht vorbereitet.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Waste to Resources 2017 (Mai 2017) | |
Seiten: | 14 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
Autor: | Hartmut Haeming | |
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Anforderungen an die Alternativenprüfung bei neuen Deponien und Deponieerweiterungen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.
Wer ist Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen auf Deponien?
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Mit Hilfe der einschlägigen VDI-Richtlinie lässt sich die Emissionssituation an Deponien der Deponieklasse I besser beschreiben
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Die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 4.7.2017 – 7 KS 7/15 über eine Umweltverbandsklage gegen ein Deponievorhaben im Norden Niedersachsens ist unter anderem deshalb von besonderem Interesse, weil sie zu den ersten gehört, die bereits nach der sog. „großen Novelle“ des UmwRG vom Sommer 2017 und der letzten Ausweitung der Rügerechte von anerkannten Umweltvereinigungen bei Klagen gegen umweltrelevante Großvorhaben ergangen ist.