In der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union hat sich der Gesetzgeber zur fünfstufigen Abfallhierarchie bekannt. Ressourceneffizienzprogramme wie ProgRess betonen zusätzlich die Notwendigkeit wertvolle Ressourcen durch effizientes Handeln zu schonen. Insgesamt nehmen die politischen Bemühungen zu, das stoffliche Recycling bei Abfallströmen zu erhöhen.
Dennoch, ganz ohne energetische Verwertung wird es indes nicht gehen. Die Anlagen zur energetischen Verwertung sind weiterhin ein notwendiger Baustein des Gesamtsystems und stehen dort zur Verfügung, wo ein stoffliches Recycling nicht mehr möglich ist. Die Auslastung der energetischen Verwertungsanlagen ist bereits seit 2015 sehr hoch. Mit dem Auslaufen der landwirtschaftlichen Klärschlammnutzung sowie dem Import von Abfällen aus anderen EU-Staaten, drängen weitere Materialmengen in Müllverbrennungsanlagen oder EBS-Kraftwerke nach Deutschland. Trotz aller Auslastung, es werden weiterhin Abfälle, die für ein Recycling oder zur Aufbereitung für einen hochwertigen EBS geeignet sind unvorbehandelt verbrannt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz entfaltet dabei keine Lenkungswirkung und wird in seiner Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe der Abfallrahmenrichtlinie nicht gerecht. Die Entscheidung, ob ein Abfall letztendlich verbrannt oder recycelt wird, hängt von den technischen Aufwendungen und des Preises ab.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. | |
Quelle: | Studie: Differenzierung der energetischen Verwertung am Kriterium der Energieeffizienz (Dezember 2016) | |
Seiten: | 47 | |
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