Funktion und Ausgestaltung der Zentralen Stelle nach dem Verpackungsgesetz – Überlegungen und Erwartungen

Der Entwurf des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) regelt die Implementierung einer sogenannten Zentralen Stelle. Sie ist als Stiftung des privaten Rechts ausgestaltet, die über das Gesetz mit hoheitlichen Aufgaben beliehen wird. Diese Konstruktion soll die Vorteile einer privatrechtlichen Struktur (schlank, Einbeziehung von Fachwissen aus beteiligten Kreisen, verursachergerechte Finanzierung) mit einer öffentlich-rechtlichen und damit behördlichen Ausgestaltung verbinden und ist vor dem Hintergrund der Produktverantwortung nur konsequent. Die Projektgesellschaft hat bereits einige Vorarbeiten geleistet, die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister muss bis zum 01.01.2019 vollständig betriebsbereit sein. Der folgende Vortrag ist in drei Abschnitte gegliedert. Nach den Grundlagen einer Zentralen Stelle wird auf die Möglichkeiten und Grenzen eingegangen. Zum Abschluss soll die Struktur der Zentralen Stelle erläutert werden.

Die Grundlagen der Zentralen Stelle wurden bereits in einem Planspiel des Umweltbundesamtes gelegt. Hintergrund war die Unterbeteiligung an dualen Systemen und die damit einhergehende Wettbewerbsverzerrung.

Die Verpackungsentsorgung über eine duale Entsorgungsschiene hat seit der Implementierung im Jahr 1991 viele Learnings mit sich gebracht: vom Monopol bis zu aktuell zehn Systembetreibern, von Skandalen bis zu dem großen Wirtschaftszweig der Verpackungsentsorgung.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 5,50
Autor: Gunda Rachut

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