Mit der Veröffentlichung des Vorschlags für ein Kreislaufwirtschaftspaket der EU im Dezember 2015, hat die EU Kommission den Weg hin zu einer Ressourcen-effizienten Gesellschaft und einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in Europa eingeschlagen. Neben einem Aktionsplan umfasst der Vorschlag im Wesentlichen die Änderung der EU Abfallgesetzgebung mit dem Ziel Abfälle zukünftig verstärkt zu vermeiden, wiederzuverwenden und zu recyceln.
In der Europäischen Union fallen jährlich 118-138 Millionen Tonnen Bioabfälle an, von denen zurzeit nur ca. 25 % (30 Mio. Tonnen pro Jahr (M tpa) effizient recycelt werden und zu hochwertigen Komposten und Gärprodukten verarbeitet werden. Größtenteils werden die Bioabfälle nach wie vor in Europa deponiert, womit eine unkontrollierte Freisetzung von Treibhausgasen einhergeht. Mit bis zu 50 % Bioabfall im Siedlungsabfall ist Bioabfall ein wesentlicher Abfallstrom, der in einer Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Ressourcenpolitik eine wesentliche Rolle spielt.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | BioabfallForum 2016 (September 2016) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dr. Stefanie Siebert | |
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Die Novelle der Bioabfallverordnung – Eine Chance für mehr Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit in der Aufbereitung von Bioabfällen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Die Lösung für eine rechtssichere und kosteneffiziente Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen bereits vor Eingang in die Bioabfallbehandlung: das mobil-modulare Aufbereitungskonzept MMAK.
Deutsche und europäische Kreislaufwirtschaftspolitik mit Blick auf Bioabfallerfassung und -verwertung
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Am 02.12.2015 hat die EU-Kommission ihre abgeänderten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts in der EU vorgelegt. Einen ersten Vorschlag vom Juli 2014 hatte sie zuvor zurückgezogen. Das Paket besteht aus zwei Teilen: 1. konkreten Vorschlägen zur Änderung verschiedener abfallrechtlicher Vorschriften, unter anderem der Abfallrahmenrichtlinie, sowie 2. einem „Aktionsplan“, in dem künftige Maßnahmen diskutiert und angekündigt werden.
bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
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Stand und Perspektiven der Bioabfallerfassung und -verwertung nach dem 01.01.2015
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2015)
Zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98) auch im Bereich der Bioabfälle wurde in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG vom 29. Februar 2012) durch § 11 Abs. 1 die Bestimmung eingefügt, dass Bioabfälle spätestens ab 01.01.2015 getrennt zu erfassen sind; implizit wird damit die Erwartung verbunden, dass diese damit auch einer hierarchiekonformen (stofflichen) Verwertung und hierbei möglichst der Kaskadennutzung zugeführt werden.
Die Frage, inwieweit die Vorgaben des § 11 Abs. 1 auch in der Fläche umgesetzt wurden, stand und steht immer noch im Fokus der Abfallwirtschaft.
Das Pferd von hinten aufzäumen
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Werden kommunale Bioabfälle nur deponiert, sind sie klimaschädlich. Dabei könnten sie zu einer europaweit bedeutsamen Energieressource reifen: Aus dem Bioabfall lässt sich durch Trockenfermentation Biogas herstellen! Welche Verfahren aber sind an welchem Standort richtig - automatisierte, kontinuierliche oder diskontinuierliche Batch-Verfahren?