Nachdem der Ergänzungsband der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) seit Ende des letzten Jahres gültig ist, müssen in den bisherigen Leistungsverzeichnissen über 50 Boden- und Felsklassen aus den verschiedenen ATV-Normen durch einheitliche Homogenbereiche ersetzt werden. Doch wie werden sie definiert und beschrieben, was muss zusätzlich untersucht werden, wie müssen sich Planer und geotechnischer Sachverständiger abstimmen, und nicht zuletzt: Was verbessert sich für den Kalkulator? Vorgestellt werden die wesentlichen Veränderungen.
Nun wird es wirklich ernst: Spätestens ab April/Mai 2016 werden die Änderungen aus der VOB C 2015 in der entsprechenden Ausschreibungs-Software vorhanden sein. Ab dann sind in den Leistungspositionen für den Tiefbau nur noch die Homogenbereiche (HB) zu finden. Für jeden HB sind die Bandbreiten verschiedener Bodenkennwerte anzugeben; diese sind jedoch in den zugehörigen Schichtbeschreibungen der geotechnischen Berichte bisher nicht enthalten. Der Bericht muss also durch diese Angaben ergänzt werden, meist sind dazu zusätzliche Untersuchungen notwendig. Für die jetzt geforderten bautechnischen Werte sind die Bandbreiten zu ermitteln, was in dieser
Form früher nicht der Fall war.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 03 - 2016 (März 2016) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
Autor: | Gero Kühn | |
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