Die deutsche Gipsindustrie ist seit Jahrzehnten Vorreiter im Hinblick auf die Steigerung der Ressourceneffizienz durch Verwendung des sekundären Rohstoffs REA-Gips. Aufgrund der umweltpolitischen Rahmenbedingungen bietet die deutsche Gipsindustrie nun ergänzend ein Konzept an, mit dem insbesondere der aus recycelten Gipsplattenabfällen abgetrennte RC-Gips als weiterer sekundärer Rohstoff wieder zur Herstellung neuer Gipsbaustoffe und -bauprodukte Verwendung finden kann.
Vor dem Hintergrund der zunehmend knapper werdenden Rohstoffe spielt das Thema Ressourceneffizienz sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebeneeine immer wichtigere Rolle. Die Schonung von Rohstoffressourcen durch Recycling von Abfällen und Herstellung sekundärer Rohstoffe nimmt dabei eine wesentliche Rolle ein. So wird in dem in Überarbeitung befindlichen deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) ausgeführt, dass das Baugewerbe einen wegen seiner großen Massenströme zentralen Sektor bei der Ressourceneffizienz darstellt. Der Bauwerksbestand sei ein bedeutendes Lager von Rohstoffen, die überwiegend dem Recycling und der Wiederverwertung zugeführt werden müssten.
Auch mit dem am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 wird in § 6 (Abfallhierarchie) dem Recycling ein höherer Stellenwert als der „sonstigen Verwertung" beigemessen, wobei der Abfallvermeidung die höchste Priorität eingeräumt wird. Des Weiteren wird im Rahmen der in § 23 KrWG geregelten Produktverantwortung der vorrangige Einsatz von verwertbaren Abfällen oder sekundären Rohstoffen bei der Herstellung von Erzeugnissen gefordert.
Die deutsche Gipsindustrie setzt bereits seit Jahrzehnten das Nebenprodukt REA-Gips aus der Entschwefelung von Kohlekraftwerken als hochwertigen sekundären Rohstoff ein und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung – lange, bevor Schlagworte wir Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz die europäische Umweltpolitik prägten.
Darüber hinaus soll mit der als Arbeitsentwurf vorliegenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) der Sulfatgehalt in Recyclingbaustoffen limitiert werden, so dass nur sulfatarme Recyclingbaustoffe auch künftig ein hohes Verwertungspotenzial besitzen. Damit wird auch unter Einbeziehung des kürzlich veröffentlichten Entwurfs der Gewerbeabfallverordung die vorherige Separierung von Gipsabfällen aus den anfallenden Bauabfällen und letztlich das Recycling des enthaltenen Gipses, soweit möglich, gefordert.
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Quelle: | Wasser und Abfall 01-02 2016 (Januar 2016) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dr.-Ing. Jörg Demmich | |
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