Entsorgung von Elektroaltgeräten im Auftrag des Besitzers

Zulässigkeit und rechtliche Anforderungen nach der Novelle des ElektroG

Am 24.10.2015 ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft getreten. Damit beginnt die Diskussion darüber, wie das neue Gesetz auszulegen ist.

Einen frühen Diskussionsbeitrag, der sich schwerpunktmäßig mit der Reichweite von Nachweis- und Erlaubnispflichten nach dem neuen Gesetz befasst, hat jüngst Olaf Kropp in dieser Zeitschrift geleistet.Er gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass private Entsorgungsunternehmen, die gefährliche Elektroaltgeräte (EAG) ohne Auftrag eines Herstellers, Vertreibers oder öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sammeln, nachweispflichtig seien und zudem für diese Tätigkeit einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG bedürften. Nach Ansicht von Kropp greift in diesem Fall weder § 2Abs. 3 S. 1 ElektroG noch S. 4 dieser Vorschrift zugunsten der betroffenen Entsorgungsunternehmen.

Angesichts der erheblichen Bedeutung der Nachweis- und Erlaubnispflichten für die Entsorgungswirtschaft gibt diese Sichtweise Anlass, der Frage nach der Auslegung von § 2 Abs. 3 ElektroG und den in diesem Kontext vorgebrachten Argumenten weiter nachzugehen. Zudem soll im Hinblick auf den zum alten ElektroG geführten Meinungsstreitzu der vorgreiflichen Frage Stellung genommen werden, ob und inwieweit heute, also nach der Novelle des ElektroG, eine Sammlung von EAG durch private Entsorgungsunternehmen ohne Beauftragung durch Hersteller, Vertreiber oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zulässig ist.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2016 (Januar 2016)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: RA Dr. Anno Oexle
Thomas Lammers

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Haushaltsnahe Angebote zur Erfassung von Elektroaltgeräten - Chancen und Grenzen -
© IWARU, FH Münster (2/2015)
Die Anforderungen an die Erfassung von Elektroaltgeräten in Deutschland werden durch die Umsetzung der WEEE II-Richtlinie steigen. Um die Mindesterfassungsquoten zu erfüllen, müssen eine Vielzahl an Maßnahmen getroffen werden. Eine Möglichkeit liegt in der verstärkten haushaltsnahen Erfassung. Diese Option, wie auch die anderen Maßnahmen, haben aber ihre Grenzen, wie die Analyse der Erfassungsmengen zeigt.

Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2008
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (6/2008)
Gebührenvergleich aller 86 örE in Bayern; Abfallgebühren in den einzelnen Bundesländern; Strategien der Zusammenarbeit von Privatwirtschaft und Kommunen - Handlungsfelder und Beispiele

Die Gestaltungsspielräume in der Praxis
© Rhombos Verlag (7/2007)
Für die Umsetzung ihrer Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz besitzen die Kommunen mehrere Handlungsmöglichkeiten

Entsorgung von Elektroaltgeräten - Gelöste und ungelöste Fragen
© IWARU, FH Münster (2/2007)
Aus den komplex geregelten Übergangs- und Inkrafttretensregelungen in den §§ 24 und 25 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat sich ein Datum als der eigentliche „Stichtag“ für das „Wirksamwerden“ des Gesetzes im öffentlichen Bewusstsein festgesetzt: Der 24.03.2006, seit dem private Endverbraucher die Möglichkeit haben, ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte, ohne ein spezielles Entgelt zahlen zu müssen (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 3 ElektroG), an kommunalen Sammelstellen abgeben können.

Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2006
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2/2006)
Die Abfallgebühren für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt wurden auf Basis der aktuellen Gebührensatzungen ermittelt. In Bayern wurden dabei erstmals die Abfallgebühren aller öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus 86 Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll