Kombinierte thermische und biologische Verfahren in der energetischen Abfallverwertung

Die EU-Abfallrichtlinie (AbfRRL) spricht bereits 2008 von einer Europäischen Recyclinggesellschaft. Wegen der großen Menge kommt den Bioabfällen eine besondere Bedeutung zu. Die Abfallrichtlinie fordert von den EU-Mitgliedsstaaten, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Bioabfälle zwecks Zufuhr zu einer Kompostierung und Vergärung getrennt erfassen zu können. Bislang werden biogene Abfälle nur in verschiedenen Bundesländern Deutschlands und in wenigen anderen EU-Staaten getrennt gesammelt. Die Erweiterung des §11 KrWG ab dem ersten Januar 2015 schreibt die getrennte Sammlung von biogenen Abfällen bundesweit rechtsverbindlich vor.

Im Zuge der Anpassung diverser EU-Richtlinien wird ein Deponieverbot für andere recycelbare Abfallstoffe bis 2025 mit einem vorgeschriebenen Recycling einhergehen.

Die Erweiterung des §11 KrWG, aber auch die zu erwartenden Anpassungen der Richtlinien 2008/98/EG, 94/62/EG und weiterer, erfordern ein Umdenken nicht nur bei der Sammlung, sondern auch bei der anschließenden Behandlung der Abfälle. Es ist sicher sinnvoll zu untersuchen, welcher Abfalltyp eher stofflich oder eher energetisch zu recyceln ist; sollte der energetische Aufwand für das stoffliche Recycling höher sein als der Energieinhalt des Abfalltyps selbst, kommt ein stoffliches Recycling nur in Frage, wenn der Abfalltyp eine schwer zu beschaffende Ressource ist und der Wertstoff nicht in einer komplexen Matrix eingebunden ist.

Aus diesem Zusammenhang ergibt sich auch ein Umdenken bei der Auswahl der am besten geeigneten Technologien zur effizienten, ökonomisch vertretbaren und ökologisch nachhaltigen Behandlung der Abfallströme.

Eine Kombination aus thermischem und biologischem Verfahren bietet sich bei getrennt gesammelten Abfällen nicht nur an, um die Abfälle energetisch effizient zu verwerten, sondern auch um ein Recycling in Form von Wertstoffen aus der Schlacke und in Form von Kompost zu ermöglichen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Strategie Planung Umweltrecht 9 (2015) (Januar 2015)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Michael Keunecke
Franz-Josef Mengede

Artikel weiterleiten Artikel kostenfrei anzeigen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Auf der Grundlage des EWKFondsG und der EWKFondsV ist eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte eingeführt worden. Dazu wird beim Umweltbundesamt ein Einwegkunststofffonds eingerichtet. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen in diesen Fonds eine Einwegkunststoff- Abgabe einzahlen.

Pflicht zur Abfallwirtschaftsplanung – ohne Gestaltungsmöglichkeit durch Ausschlusskriterien zugunsten von Umweltbelangen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zugleich Erwiderung auf den Aufsatz von Peine zum „Ausschluss von Deponiestandorten in der Abfallwirtschaftsplanung“ in AbfallR 2023, 128 ff.

Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 5)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Wo ist die Grenze der Vernachlässigbarkeit des Anteils von Störstoffen in Bodenmaterial zu ziehen?

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Abfallausstellung
Nur wer die Geschichte kennt,
siegt im ewigen Kampf
gegen den Müll