Der Krisenstab der Landesregierung steht in Sachsen-Anhalt an der Spitze des Katastrophenschutzes und koordiniert für alle Ressorts die Aufgabenwahrnehmung der Katastrophenschutzbehörden im Land. Im Rahmen der Hochwasserkatastrophe 2013 konnte er im Land auf erfahrene und ausgebildete Stäbe sowie Einsatzleitungen zurückgreifen und damit eine erfolgreiche Katastrophenbekämpfung organisieren.
Sofern eine Krisenlage eine so enge Kooperation mehrerer Ressorts erfordert, dass sie im Rahmen des normalen Geschäftsgangs nicht gewährleistet werden kann, wird auf Weisung des Ministerpräsidenten der Krisenstab der Landesregierung auf Grundlage des Beschlusses der Landesregierung über die Regelung zur Bewältigung von Krisenlagen auf Landesebene (MBl. LSANr. 23/2009 vom 06.07.2009) einberufen (Bild1). Auch aufgrund der Erfahrungen des Hochwassers 2002 hat sich die Landesregierung entschlossen, die bisher beim jeweils zuständigen Ressort angesiedelte Leitung der Krisenbewältigung dem MI zu übertragen. Die Leitung und Geschäftsführung obliegt dem MI. Das Hinzuziehen weiterer Ressorts richtet sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Krisenlage. Der Ministerpräsident trägt die Gesamtverantwortung und hat das Letztentscheidungsrecht. Im Benehmen mit den übrigen Ressorts erstellte das MI eine Stabsdienstordnung („Stabsdienstordnung des Krisenstabes der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt (Stabsdienstordnung, StabsDO)“ mit Stand ihres In-Kraft-Setzens vom 23.03.2010) und schreibt diese regelmäßig fort. Um die Funktionsfähigkeit des Krisenstabes zu gewährleisten, wurde jede Stabsfunktion dreifach besetzt. Die Ressorts haben jeweils eine dreifache personelle Besetzung der von ihnen zu besetzenden
Funktionen zu gewährleisten.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft 03/2015 (April 2015) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Ministerialrat Lutz-Georg Berkling | |
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