In Deutschland wurden 2012 ca. 7,7 kg/(E*a) an EAG aus Haushaltungen (b2c) erfasst, insgesamt 8,6 kg/(E*a) (b2c und b2b). Damit wurde die Zielvorgabe von 4 kg/(E*a) aus der WEEE I-Richtlinie seit 2006 erfüllt. Die neue Vorgabe für die Mindesterfassungsquote ab 01.01.2016, nämlich 45 % der in den drei Vorjahren im Mittel in Verkehr gebrachten Mengen, wurde dagegen 2011 und 2012 nicht erreicht (40,4 bzw. 40,9 %). Die ab 2019 anvisierte Mindesterfassungsquote von 65 % scheint derzeit ohne umfassende Maßnahmen kaum erreichbar [1].
Durch die Novelle ElektroG wird es in Deutschland zu einigen wichtigen Veränderungen bei der Erfassung von Elektroaltgeräten (EAG) kommen. Neben den durch die in der WEEE II-Richtlinie vorgegebenen Rahmenbedingungen (open scope, erhöhteSammel- und Verwertungsquoten, Umkehr der Beweislast bei Export etc.) werden im derzeit aktuellen Entwurf (Referentenentwurf vom 20.11.2014) für Deutschland einige weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt:
- Erweiterung der Meldeverpflichtungen
- Registerpflichten für Sammelstellen und Erstbehandlungsanlagen
- Verschärfung der Anforderungen an Optierer (Fristen, „unverzügliche“ Meldungvon Abholungen)
- neue Sammelgruppen (u. a. reine Bildschirmfraktion)
- verpflichtende Rücknahme (1 : 1 und 0 : 1) für den Großhandel
Durch diese Änderungen sollen die erfassten Mengen erhöht, die Verwertung in Deutschland gestärkt und mehr Transparenz beim Mengenstromnachweis erreicht werden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Dr.-Ing. Heinz-Josef Dornbusch | |
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