Rund 18 % der Ackerfläche Deutschlands wurde im Jahr 2013 für den Anbau von Energiepflanzen genutzt, auf ca. 10 % der Ackerfläche Deutschlands wurden Mais, Getreide oder Gräser angebaut, um sie anschließend in Biogasanlagen mit dem Primärziel Stromerzeugung zu nutzen. Während dieser Wirtschaftszweig bereits seit längerem fester Bestandteil der Energiewende ist, wird das stofflich und energetisch nutzbare Potenzial der ohnehin anfallenden organischen Abfälle vielerorts noch vernachlässigt. Dabei ist seit Wirksamwerden der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) am 1. Juni 2012 bekannt, dass überlassungspflichtige Bioabfälle aus Haushalten spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind (§ 11 Abs. 1 KrWG).
Das im Jahr 2012 erlassene Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet gemäß § 11 Abs. 1 KrWG Abfallerzeuger und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dazu, über-lassungspflichtige Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sam-meln. Im Rahmen des UFOPLAN-Forschungsvorhabens „Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen" wurden u. a. die Umsetzung der Getrennt-sammlungspflicht, Vorbehalte gegen eine Ausweitung der Biotonnensammlung und Handlungsempfehlungen für eine zielführende Gestaltung der Getrenntsammlung untersucht. Die nachfolgend in Auszügen dargestellten Ergebnisse des Forschungs-projektes dienen dem Gesetzgeber als Entscheidungsgrundlage für die Neufassung der Bioabfallverordnung und bieten kommunalen Entscheidungsträgern eine Ent-scheidungshilfe für die Umsetzung der Getrenntsammlung.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | Biomasse-Forum 2014 (November 2014) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,50 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Rüdiger Oetjen-Dehne Dipl.-Ing. Peter Krause | |
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DINplus – Neue Anforderungen an kompostierbare Bioabfallsammelbeutel und Konsequenzen für die Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Viele Haushalte entsorgen weiterhin Teile ihrer Bioabfälle über die Restmülltonne, weil die separate Sammlung als unsauber empfunden wird. Als Lösung werden neben Papierbeuteln auch feuchtigkeitsresistente Kunststoffbeutel angeboten, die als „kompostierbar“ zertifiziert sind. Eine Reihe von Kommunen haben mit solchen Beuteln gute Erfahrungen gemacht, in vielen örE werden sie aber auch abgelehnt – es wird befürchtet, dass die Bürger sie mit herkömmlichen Kunststoffbeuteln verwechseln und in den Verwertungsanlagen der biologische Abbau zu lange dauert. Als Antwort auf diese Befürchtungen sind in der novellierten Bioabfallverordnung konkrete Regelungen formuliert worden. Nachfolgend werden aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema beschrieben.
Erfassung von Bioabfällen in kompostierbaren Bioabfallsammelbeuteln
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2014)
Optimierungspotenzial bei der getrennten Verwertung von Bioabfällen besteht in der Ausweitung der Erfassung, wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert, und insbe-sondere in der Steigerung der Abschöpfungsquoten der organischen Haushaltsabfälle. Werden hierbei vor allem auch mehr Speiseabfälle erfasst, trägt dies zur Steigerung des Biogasertrags aus Vergärungsanlagen bei. Bisher vermeiden Nutzer der Biotonne allerdings weitgehend, nasse Lebensmittelabfälle dort zu entsorgen. Im Folgenden wird diskutiert, ob kompostierbare Sammelbeutel den Konsumenten hierbei helfen können, damit die Akzeptanz der Bioabfallsammlung unterstützen und einen Beitrag zu höheren Biogaserträgen leisten können.
Vollzug des KrWG Umsetzung der Bioabfallerfassung in Nordrhein-Westfalen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2013)
Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen ist seit Ende der 1980er Jahre in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen erheblich ausgeweitet worden. Die stoffliche und die energetische Verwertung von Bioabfällen tragen heute in deutlichem Umfang zum Klimaschutz und zum Ressourcenschutz bei.
Umweltbildung mit #wirfuerbio
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
#wirfuerbio ist die bundesweite Kampagne der kommunalen Abfallwirtschaft zur Reduzierung von Störstoffen im Bioabfall. Mit einer starken Bandbreite unterschiedlicher crossmedialer Kommunikationsmittel und Maßnahmen verändert sich das Verhalten der Biotonnenbenutzer. Die Störstoffquote sinkt um mehr als 50 Prozent. Die Kampagne weist einen neuen Weg in der Umweltbildung. Mit der Abfallbox und der SpieleApp „#wirfuerbio das Sortierspiel“ wird Kreislaufwirtschaft in Form von Spaß und Spiel erlebbar. Der Beitrag zeigt, wie Abfallbox und Spiele-App didaktisch funktionieren und ein Bewusstsein für Kreislaufwirtschaft und Mülltrennung entwickeln.
CE-Kennzeichnung von Komposten und Gärprodukten – Stand und Perspektiven
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Vor dem Hintergrund der globalen Düngemittelkrise hat sich die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen im letzten Jahr drastisch gesteigert. Hochwertige Komposte und Gärprodukte, die als Bodenverbesserungsmittel, organische Düngemittel oder als Torfersatz in Blumenerden verwendet werden, sind mehr gefragt denn je. Mit dem Inkrafttreten der EU-Düngemittelproduktverordnung im Juli 2022 ist der Weg geebnet worden, recycelte Materialien aus Bioabfällen als Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Das Ende der Abfalleigenschaft für getrennt gesammelte und behandelte Bioabfälle kann mit der Vermarktung von CE-gekennzeichneten Düngeprodukten erreicht werden. Eine unabhängige Zertifizierung der Kompost- und Gärprodukt-basierten Düngematerialien ist dafür unabdingbar.