Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2014 – 12 U 28/14
Von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft, vom Abfall zum Wertstoff, von Kosten zu Erlösen – es vollzieht sich neben dem politischen Paradigmenwechsel auch eine wirtschaftliche Veränderung: Waren früher mit der Frage nach dem Eigentum an Abfällen vorrangig die Verantwortlichkeit für ihre Entsorgung und die damit verbundenen Kosten und Risiken verknüpft, stellt sich die Frage nach dem Eigentum an Wertstoffen nunmehr mit Blick auf wirtschaftliche Erlös bzw. Gewinnerwartungen und den hierfür erforderlichen Zugriff auf den Stoffstrom. Mit der VerpackV und der Einführung einer dualen Abfallwirtschaft hat sicher geben, dass die gemeinsame Erfassung von Verkaufsverpackungen mit sonstigem Altpapier in einem System (u.a. „Blaue Tonne“) auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen kommunalen Systemträgern und Systembetreibern (§ 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung) geführt hat. Nachdem Kommunen das gesamte Altpapier, einschl. der miterfassten Verpackungsmengen, über 20 Jahre gesammelt und verwertet sowie den Systembetreibern für den betr. Anteil einen Erlösbetrag angerechnet hatten, verlangte einer der insg. zehn Systembetreiber erstmalig die Herausgabe „seines“ Anteils und verklagte letztlich mehrere Landkreise. Der Systembetreiber berief sich dabei im Wesentlichen auf eine kartellrechtliche Entscheidung des OLG Düsseldorfund weitere sich hierauf beziehende Entscheidungen Dritter.
Erstinstanzlich hatte das LG Ravensburgdie vom klagenden Systembetreiber begehrte Feststellung, dass er in Höhe eines bestimmten Anteils Miteigentümer des vom beklagten Landkreis im Rahmen seiner Vereinssammlung erfassten Altpapiers sei, durch Teilurteil abgewiesen, nachdem es zuvor bereits nach § 17a Abs. 3 S. 2 GVG den angerufenen Rechtsweg zu den Zivilgerichten für diese Frage für zulässig erklärt hatte.Mit den weiteren Hilfsanträgendes klagenden Systembetreibers war das Verfahren an das zuständige VG Sigmaringen verwiesen worden.Das OLG Stuttgart bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Ravensburg und weist die Feststellungsklage ab. Der klagende Systembetreiber ist nicht (Mit-)Eigentümer an den Papierabfällen geworden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 01 - 2015 (Januar 2015) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Fully Automated Sorting Plant for Municipal Solid Waste in Oslo with Recovery of Metals, Plastics, Paper and Refuse Derived Fuel
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (9/2016)
In order to treat household waste Romerike Avfallsforedling (ROAF) located in Skedsmorkorset north of Oslo, Norway required the installation of a mechanical Treatment facility to process 40,000 tpa. Together with a Norwegian based technical consultancy Mepex and German based technical consultancy EUG the project was tendered and the plant build against a technical specification. In 2013 the project was awarded to Stadler Anlagenbau and since April 2014 the plant is in operation with an hourly throughput of thirty tons. The input waste contains specific green coloured bags containing food waste which is collected together with the residual waste from the households. The process recovers successfully the green food bags before the remaining waste is mechanically pre-treated and screened to isolate a polymer rich fraction which is then fully segregated via NIR technology in to target polymers prior to fully automated product baling. Recoverable Fibre is optically targeted as well as ferrous and non-ferrous metals. All food waste is transported off site for further biological treatment and the remaining residual waste leaves site for thermal recovery. In 2015 the plant has been successfully upgraded to forty tons per hour and remains fully automated including material baling.
Eigentum an Verpackungsabfällen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2013)
Nach § 6 Abs. 3 S. 1 VerpackV sind Hersteller und Vertreiber von mit Waren befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, verpflichtet, sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme solcher Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren dualen Systemen nach § 6 Abs. 3 VerpackV zu beteiligen. § 6 Abs. 1 S. 3 VerpackV bestimmt, dass nur unter dieser Voraussetzung Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Die von den Herstellerin und Vertreibern von Verkaufsverpackungen zu beauftragenden Systeme müssen den Anforderungen des § 6 Abs. 3 VerpackV Rechnung tragen. Hiernach haben sie flächendeckend im Einzugsgebiet des verpflichtenden Vertreibers unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten und die in Anhang I. VerpackV genannten Anforderungen zu erfüllen. Weiter müssen sie die in ihren Sammelsystemen erfassten Verpackungen einer Verwertung zuführen und dabei ebenfalls die Anforderungen des Anhangs I. Nr. 1–3 VerpackV erfüllen. Die dualen Systeme können bei der Errichtung und dem Betrieb ihrer Systeme zusammenwirken.
Fields of Research in Optical Sorting of Different Types of Waste
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (10/2012)
Optical sorting appeared for the first time in 1994 in Germany, France and in the USA.
Initially, it was limited to the recognition of the main packaging types, as found in the "yellow bin", using the NIR spectroscopy to differentiate molecular bonds: PET, HDPE, PVC, Tetrapak were the main targets. Colour sorting was later introduced for very fine colour nuances (e.g. clear vs light blue bottles). Today, most MRFs in Europe use Optical Sorting for packaging.
Offenlegung des Erzeugers beim grenzüberschreitenden Streckenhandel mit Abfällen der „Grünen“ Liste?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2011)
Anmerkung zum Vorlagebeschluss des VG Mainz vom 26.11.2010
China fischt den Markt leer: Riesige Nachfrage nach Altpapier im Reich der Mitte
© Deutscher Fachverlag (DFV) (8/2010)
Der Altpapierbedarf kann zurzeit nur mit großen Anstrengungen der Entsorgungswirtschaft gedeckt werden. Ein Grund für den gegenwärtigen Nachfrageboom sind Exporte nach China. Das Land ist mit rund 33 Millionen Tonnen jährlich der weltgrößte Importeur von Altpapier. Dies hat unmittelbare Folgen für die Preisgestaltung.