In der Bautechnik wird zusammen mit der Objektplanung eines Bauwerks durch die Fachplanung ein Festigkeits- oder Standsicherheitsnachweis (Eignung) vor der Errichtung einer Baukonstruktion erbracht. Die Entwicklung der Errichtungskriterien erfolgt auf Grundlage einer Bemessung der Konstruktion auf Basis von Werten. Diese Werte sind in entsprechenden DIN-Normen nachzuschlagen.
Vor der Schlussabnahme wird überprüft, ob die Errichtungskriterien erfüllt wurden. Angewendet auf die Deponietechnik bedeutet dies, dass eine Bemessung eine Beurteilung der Standsicherheit zusammen mit der Emissionssicherheit über die Nutzungszeit der Deponie ist, welche die Betriebsphase und den Zustand nach der Schließung inkl. der Nachsorgedauer umfasst. Wird das Prinzip der Vorsorge angewendet, kann über diese Nutzungszeit, analog zum Bauwesen, ebenfalls auf Basis von Werten (Prinzip der Vorsorge) unter Berücksichtigung von umfassenden Standortdaten der Nachweis der Eignung und Wirksamkeit der Deponiesicherung durch Verknüpfung mit den Auslöseschwellenwerten geführt werden. Die Nachweisführung der Wirksamkeit erfolgt bereits im Rahmen der Planung und Genehmigung mit Hilfe der sogenannten Emissionsgrenzwertanalyse. Dieses Berechnungsverfahren basiert auf naturwissenschaftlichen Grundlagen und ermöglicht Analysen über beliebige Zeiträume. Man kann mit dieser Anwendung bereits zum Zeitpunkt der Planung der Sicherungsmaßnahme feststellen, ob die Belastungen des Grundwasserleiters dauerhaft kleiner als die behördlich vorgegebenen Auslöseschwellen für den Standort sein werden. Abschließend wird mit den Daten der Qualitätssicherung der Bauausführung die Emissionsgrenzwertanalyse aus der Planungsphase verifiziert. Somit kann die Wartung des Deponiebauwerks nach der Fertigstellung der endgültigen Deponiesicherung beendet werden.
Die Anforderungen an den Nachweis der Emissionssicherheit sind hoch. Im Unterschied zum Bauwesen können die Risiken nicht mit Sicherheitsbeiwerten zu einem Gebrauchszustand bewertet werden, weil für eine Deponie die „Sicherheitsbeiwerte“ keine feste Größe darstellen. Sie sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, d.h. dem Standort in Wechselbeziehung mit den Sicherungsmaßnahmen und dem Nutzungszeitraum. Dieser Umstand wird mit der für Deponiebauwerke eingeführten Berücksichtigung der Datenstreuung um einen Mittelwert aller emissionsbestimmenden Eingabedaten und ihrer zeitabhängige Veränderung gelöst. Das Ergebnis ist für den untersuchten Stoff nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung ein Emissionsfeld, in dem die Emissionen auftreten können. Die Inhalte dieses Beitrags beziehen sich allein auf die Emissionen durch mobile Sickerwasserinhaltsstoffe aus dem Deponiekörper (Emissionsquelle) über die ungesättigte Bodenzone in den Grundwasserleiter. Bei einer Bewertung von Altdeponien muss allenfalls eine mögliche Gasbildung gleichrangig behandelt werden.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Praxistagung 2014 (Dezember 2014) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Dr. Ing. Klemens Finsterwalder Dr. Daniela Sager | |
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