Mit der Deponieverordnung wurde den Ländern die Aufgabe übertragen, detaillierte technische Anforderungen in Bundeseinheitlicher Qualitätsstandards festzulegen und zum Teil die Eignung von Materialien, Komponenten oder Systemen, bei denen es sich nicht um Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme handelt, bundeseinheitlich zu beurteilen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Länder die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ eingerichtet. An dieser Stelle wird über den aktuellen Stand der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen berichtet.
Die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung-DepV) enthält allgemeine Anforderungen an den Stand der Technik sowie grundsätzliche technische Anforderungen an die geologische Barriere und die Abdichtungssysteme von Deponien. Die Festlegung detaillierter technischer Anforderungen und zum Teil die Beurteilung der Eignung von Materialien, Komponenten oder Systemen, bei denen es sich nicht um Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme handelt,wurden den Ländern übertragen. Auf der Grundlage von Anhang 1 Nr. 2.1.2 DepVdefinieren die Länder in Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) die Prüfkriterien und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie an das Qualitätsmanagement fest. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf den geforderten Zeitraum der Funktionstüchtigkeit von mindestens 100 Jahren gelegt.
Für die Eignungsbeurteilung sonstiger Materialien, Komponenten oder Systeme, insbesondere für den Einsatz von natürlichem, ggf. vergütetem Boden- und Gesteinsmaterial aus der Umgebung sowie von Abfällen ist die jeweilige Zulassungsbehörde der Deponie zuständig. Grundlagen der Eignungsbeurteilung sind die von den Ländern erstellten BQS. Die Länder nehmen aber auch bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen vor, die dann als Eignungsnachweis gegenüber der zuständigen Behörde herangezogen werden können.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Praxistagung 2014 (Dezember 2014) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Wolfgang Bräcker | |
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Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach Umsetzung der IED-Richtlinie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Die Umsetzung der IED hat auf Genehmigungsverfahren zur Neuerrichtung sowie zur wesentlichen Änderung von IED-Anlagen erheblichen Einfluss. Insbesondere werden die BVT-Merkblätter sowie die BVT-Schlussfolgerungen die technische Prüfung der Antragsunterlagen stark beeinflussen. Sobald für Abfallentsorgungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen revidierte BVT-Merkblätter sowie BVT-Schlussfolgerungen vorliegen, wird die Diskussion um die Einhaltung der darin vorgesehenen assoziierten Emissionswerte die Genehmigungsverfahren dominieren. Gerade mit Blick auf mögliche Verbandsklagen werden die Genehmigungsbehörden auf diesen Aspekt ein besonderes Augenmerk richten.
Aktuelle Entwicklungen im deutschen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Das deutsche Deponierecht erfährt immer wieder Veränderungen, häufig durch europäische Vorgaben ausgelöst. 2009 wurden sechs deutsche Vorschriften zur Vereinfachung des Deponierechts zur neuen Deponieverordnung (DepV 2009) zusammengefasst. Mit der Ersten Änderungsverordnung (DepV 2011) musste eine von der Europäischen Kommission angemahnte Gleichwertigkeitsregelung für ausländische Produkte für Deponieabdichtungen aufgenommen werden. Die Umsetzung der Richtlinie über industrielle Emissionen führt unter anderem zu umfangreichen zusätzlichen Überwachungs- und Meldepflichten in der DepV. Mit der Zweiten Änderungsverordnung (DepV 2013) wird die Möglichkeit der Lagerung metallischer (flüssiger) Quecksilberabfälle in Deponien und Langzeitlagern nach europäischen Vorgaben geregelt. Bei all diesen Gelegenheiten wurden von der Bundesregierung und den beteiligten Kreisen regelmäßig viele weitere Änderungen in die DepV eingebracht.
Leitfäden zum Deponiebetrieb
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2012)
Bis zum Erlass der umfassenden Deponieverordnung im Jahr 2009 waren die Regelungen fur Deponien auf 3 Verordnungen und mehreren Verwaltungsvorschriften verteilt. Auch nach der Zusammenfuhrung dieser Regelungen in der Deponieverordnung 2009 blieben Fragen zum Betrieb und zum Vollzug offen, Details ungeregelt und es ergaben sich neue Auslegungserfordernisse. Zur Erlauterung der gesetzlichen Anforderungen, zur Harmonisierung des Vollzuges innerhalb des Landes und um landesweit einen regelkonformen Deponiebetrieb zu gewahrleisten stellt das Land den Betreibern und den Zulassungs- und Aufsichtsbehorden Leitfaden und Handlungshilfen zur Verfugung.
DK 0-Deponie oder Verfüllung?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2012)
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ablagerung mineralischer Abfälle
Die SKZ/ TÜV-LGA Güterichtlinie „Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Deponien“
© LGA Bautechnik GmbH (5/2011)
Gemäß den Anforderungen der neuen Deponieverordnung (DepV) müssen für Bauteile in Deponien die Materialien, die Herstellung der Systemkomponenten und deren Einbau sowie die Eigenschaften dieser Komponenten im Einbauzustand so gewählt werden, dass die Funktionserfüllung der einzelnen Komponenten und des Gesamtsystems über einen Zeitraumvon mindestens 100 Jahren sicher gestellt ist. Produkte müssen hierfür einem Qualitätsstandard entsprechen, der bundeseinheitlich gewährleistet ist. Eine ausreichende Funktionserfüllung setzt neben der Auswahl hierfür geeigneter Produkte auch eine auf den Anwendungsfallabgestimmte Planung sowie ein umfassendes Qualitätsmanagement voraus. In der SKZ/TÜV-LGA Güterichtlinie „Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Deponien“ wird ein solcher einheitlicher Standard von der Herstellung bis zur Wartung beschrieben.