Verbrennung als Verfahrensbestandteil

Einfache Lösungen für die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Abfällen gibt es nicht, insbesondere wenn sie Mischungen aus unterschiedlichen Stoffen darstellen sowie mit Schadstoffen, Keimen und Störstoffen kontaminiert sind und der gesetzlich geforderte Anspruch auf hochwertiges Recycling mit diesen Abfällen zumindest derzeit nicht erfüllt werden kann. Hochwertigkeit bedeutet, dass sowohl der Recyclingprozess als auch die rückgewonnenen Produkte qualitativ hochwertig sind und die Umwelt geringstmöglich belasten. Für Sekundärprodukte bedeutet Hochwertigkeit auch, dass sie qualitativ und möglichst auch wirtschaftlich mit aus primären Rohstoffen gewonnenen Produkten vergleichbar sind.

Jede Abfallfraktion – insbesondere wenn sie aus vielfältigen, unterschiedlich kontaminierten Abfällen besteht – muss zur Ermittlung der Hochwertigkeit des Recyclingprozesses und der damit gewonnenen Sekundärrohstoffe sorgfältig in technischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht untersucht und bewertet werden. Auf dieser Basis muss dann der bevorzugte Entsorgungsweg eingeschlagen werden. Es ist wenig verantwortungsbewusst, einzelne Verfahren aus vordergründigen wirtschaftlichen Interessen zu diskriminieren. Insbesondere bei heterogenen Abfällen bringt häufig nur die Kombination von Teilprozessen unterschiedlicher Technologien vertretbare Ergebnisse; das bezieht sich bei den Recyclingprozessen und den Sekundärrohstoffen sowohl auf die Qualität der Sekundärrohstoffe als auch auf die Höhe des Ausbringens. Die Bevorzugung von mechanischen, chemischen oder thermischen Prozessen nach politischen Kriterien oder Gruppeninteressen ist nicht zielführend.

1 EINLEITUNG
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 enthält in § 2 Abs. 25 folgende Definition für das Recycling. „Recycling im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. “Als Recycling wird im allgemeinen Verständnis die Rückführung von Abfällen oder von Abfallbestandteilen in den Stoffkreislauf bezeichnet. Hierunter ist der Gesamtprozess der Transformation von Abfall zum neuen Produkt zu verstehen, nicht jedoch die Zuführung eines Abfalls in eine erste Behandlungsstufe. Das Ergebnis einer ersten Behandlungsstufe gibt noch keine Auskunft über die gesetzes-konforme Zuordnung zum „Recycling“ oder zur „sonstigen Verwertung“.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Depotech 2014 (November 2014)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
Dr.-Ing. Stephanie Thiel

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