Die mit der Deponieverordnung 2008 verpfl ichtenden Verfahren zur Untersuchung von Abfällen zum Zweck der Deponierung wurden im Laufe des Jahres 2011 einer Evaluierung unterzogen. In weiterer Folge wurde gemeinsam mit Abfallgutachtern eine Novelle dieser Untersuchungsverfahren erarbeitet, die am 01.06.2014 in Kraft getreten ist. Das Annahmeverfahren wurde hierbei wesentlich vereinfacht.
torfehMit der Deponieverordnung 2008 wurden die analytischen Untersuchungsverfahren zur Beurteilung der Ablagerbarkeit von Abfällen (Annahmeverfahren) normiert, insbesondere wurden neben den allgemeinen Vorgaben (Anforderungen an den Gutachter, Parameterumfang, Inhalt von Gutachten) konkrete Untersuchungsverfahren für einmalig anfallende Abfälle (inklusive Aushubmaterialien) sowie regelmäßig anfallende Abfälle aus Produktions-, Energiegewinnungs- und Abfallbehandlungsprozessen festgelegt. Nach ca. zwei Jahren wurde eine Evaluierung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gänzlich neuen Untersuchungsverfahren durchgeführt und auf Basis der Ergebnisse eine Novelle der Deponieverordnung zur Optimierung der Untersuchungsverfahren gemeinsam mit Abfallgutachtern erarbeitet. In Arbeitsgruppen des österreichischen Normungsinstitutes wurden insbesondere zwei ÖNORMEN (S2126 und S2127) zur grundlegenden Charakterisierung von Aushubmaterialien und Abfallhaufen erarbeitet, die im Zuge der Novelle der DeponieVO für verbindlich erklärt werden. Seit 01.06.2014 ist die Novelle in Kraft, die überarbeiteten Untersuchungsverfahren des „Annahmeverfahrens V2.0“ sollen hier kurz vorgestellt werden.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben | |
Quelle: | Depotech 2014 (November 2014) | |
Seiten: | 22 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | DI Roland Starke | |
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