Eines der wesentlichen Ziele der aktuellen EEG-Novelle ist die Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Dazu wird die verpflichtende Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Gleichzeitig wurde das so genannte Grünstromprivileg, das bisher die Belieferung von Kunden mit Strom aus EEG-Anlagen ermöglicht hat, zum 1. August 2014 ersatzlos gestrichen.
Das bedeutet, dass es künftig außer im Rahmen der wirtschaftlich nur in Ausnahmefällen tragfähigen sonstigen Direktvermarktung nicht mehr möglich sein wird, Strom aus EEG-Anlagen als Grün- oder Ökostrom an Stromkunden zu verkaufen. Denn Marktprämienstrom darf richtigerweise nicht als „Strom aus Erneuerbaren Energien“ bezeichnet werden. Fast alle Grün- bzw. Ökostromprodukte, die in Deutschland angeboten werden, basieren deshalb auf Ökostromzertifikaten aus dem Ausland.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement | |
Quelle: | 75. Symposium 2014 (Oktober 2014) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Ronald Heinemann | |
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DBFZ-Hintergrundpapier: Auswirkungen der gegenwärtig diskutierten Novellierungsvorschläge für das EEG-2014
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2014)
Im politischen Diskurs wurden in den letzten Monaten mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutliche Einschnitte für die Bioenergie angekündigt. Im aktuell vorliegenden Entwurf für die Novellierung sind zentrale Punkte für den Bioenergiesektor die Streichung der Rohstoffvergütungen, die Mengenbegrenzung des jährlichen Ausbaus, sowie deutliche Veränderungen im Hinblick auf eine Flexibilisierung des Anlagenbestandes. Einzig die bisher begrenzt effektiven Vergütungen für spezielle Anlagen zur Behandlung von Rest- und Abfallstoffen sollen beibehalten werden.
Möglichkeiten der Strompreis-Entlastung für die Entsorgungswirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2013)
Spätestens seit die Übertragungsnetzbetreiber am 15.10.2013 ihre Prognose für die EEG-Umlage im Jahr 2014 in Höhe von 6,24 Cent/KWh bekannt gegeben haben, wird die Höhe des Strompreises bedingt durch staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen intensiv diskutiert. Ein hoher Strompreis betrifft jeden Letztverbraucher, aber besonders stromintensive Unternehmen und damit auch Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, die für viele ihrer Tätigkeiten, wie etwa die Sortierung, große Mengen an Strom verbrauchen. Bereits nach derzeitiger Rechtslage bestehen indes viele Entlastungsmöglichkeiten für stromintensive Unternehmen, vor allem im Strom- und Energiesteuerrecht sowie im EEG. Diese Ausnahmetatbestände mit ihren umfassenden Neuerungen in 2013 (Novellierung des „Spitzenausgleichs“ im Strom- und Energiesteuerrecht zum 1.1.2013, Konkretisierung in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31.7.2013) sollen in dem nachstehenden Beitrag erörtert werden. Zudem wird untersucht, inwieweit die Entsorgungswirtschaft von ihnen profitieren kann. Schließlich soll der Frage nachgegangen werden, was ein Unternehmen der Entsorgungswirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer ansonsten zu beachten hat.
Die wirtschaftlichen Chancen einer klugen Energiewende
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Die Energiewende wird den Strommarkt verändern. Die heutige „Energiewende“ ist derzeit allerdings in erster Linie eine „Strom-Angebots-Wende“, da weder die Energieeffizienz, d. h. der sparsame Umgang und niedrigere Verbrauch von Energie, noch die Gebäudeenergie oder Mobilität derzeit im Fokus der eigentlichen Energiewende stehen.
Demand-Response-Management als neues Erlöspotenzial für die Wasserversorgung
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (3/2013)
Die Energiewende macht es möglich – Wasserversorger können als Anbieter auf dem Markt für Regelenergie durch eine Flexibilisierung ihrer Energienachfrage neue Einnahmequellen erschließen. Wie genau dies möglich ist, untersuchte die Hochschule Ruhr West in Zusammenarbeit mit Capgemini Consulting.
Wasserstoff – mehr als nur eine mobile Anwendung
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (3/2013)
Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Mit dem Energiekonzept formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine solche Energieversorgung und beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es geht um die Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie.