Mit der im EEG 2012 eingeführten Direktvermarktung und der Flexibilitätsprämie wurden weitere Anreize geschaffen, die auf eine stärker systemorientierte Stromeinspeisung von Biogasanlagen (BGA) abzielen. Inwieweit diese an Vor-Ort-Verstromungsanlagen formulierte Erwartungshaltung umgesetzt wird, entscheidet die Wirtschaftlichkeit über die Gesamtbetriebslaufzeit. Um sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen in eine flexible Betriebsweise zu überführen, sind i.d.R. Investitionen in ein neues und/oder größeres BHKW, einen zusätzlichen Gas- und/ oder Wärmespeicher sowie weitere technische Komponenten notwendig. Die derzeitigen Analysen zeigen, dass die Flexibilitätsprämie im Rahmen des Marktprämienmodells den größten Anreiz für die flexible Strombereitstellung aus Biogasanlagen darstellt. Zudem können durch eine intelligente Managementoptimierung Mehrerlöse an der EPEX Spot SE und dem Regelenergiemarkt erzielt werden. Die Zusatzerlöse, die mit einer flexiblen Betriebsweise der BGA einhergehen, sind allerdings stark von der jeweiligen Anlage abhängig. Eine Verdopplung der installierten elektrischen Leistung stellt für eine durchschnittliche Modellanlage gegenwärtig die wirtschaftlich sinnvollste Variante dar.
Mit der beschlossenen Energiewende und einer damit verbundenen weitest gehenden Dekarbonisierung des Energiesystems wird zukünftig ein zunehmen- der Anteil der Stromerzeugung von den fluktuierenden Energiequellen Photovoltaik und Windenergie bereitgestellt werden. Die weitere Durchdringung dieser grenzkostenfreien Energieträger wird die derzeitige Rolle von BGA mit möglichst hohen Volllaststunden als grundlastbetriebene Anlagen obsolet machen. Biogasanlagen sind technisch in der Lage, abweichend von den momentanen Anlagenkonzepten, die dargebotsabhängigen Technologien zu flankieren und einen wichtigen Systembeitrag zur erfolgreichen Integration von Photovoltaik und Windkraftanlagen zu leisten. Dafür sind eine Flexibilisierung des Altanlagenbestandes und eine flexible Fahrweise der Neuanalgen, wie es im Kabinettsentwurf des EEG 2014 § 51 und § 52 vom 07. April 2014 vorgesehen ist, notwendig.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock | |
Quelle: | 8. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2014) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Tino Barchmann Markus Lauer | |
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Schwachstellenanalyse an ausgewählten Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern
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Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 sind die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomasse entscheidend verbessert worden. Das EEG garantiert den Betreibern von Biogasanlagen für einen Zeitraum von 20 Jahren einen festen Strompreis, der sich aus einer von der Anlagenleistung und dem Jahr der Inbetriebnahme abhängigen Grundvergütung sowie verschiedenen Zuschlägen zusammensetzt. Beispielsweise beträgt der Vergütungssatz für eine 2006 in Betrieb genommene Anlage mit 500 Kilowatt elektrischer Leistung für die unteren 150 kW 11,16 Cent je kWh und darüber bis 500 KW 9,6 Cent je kWh.
Möglichkeiten und Grenzen zur Bestimmung von Biogaserträgen aus Energiepflanzen nach VDI 4630
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Die steigende Zahl der Weltbevölkerung, verbunden mit einem verbesserten Lebensniveau in den Ländern der dritten Welt führten und führen weiter zu einem starken Ansteigen des Energieverbrauchs weltweit. Die gleichzeitig kurzfristige Endlichkeit der Ressourcen von fossilen Energieträgern lassen zukünftig eine Lücke in der weltweiten Energieversorgung entstehen. Nachdem diese Problematik auch auf politischer Ebene erkannt worden ist, hat die Bundesregierung im März 2000 das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, auch Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, und im Juni 2001 die Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse, die so genannte Biomasseverordnung (BiomasseV) erlassen.
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Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren – allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
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Mit einem steigenden Anteil fluktuierender erneuerbarer Ressourcen an der Stromversorgung steigt die Bedeutung regelbarer, flexibler Kraftwerke. Diese Studie vergleicht verschiedene Biogasanlagenkonzepte zur bedarfsorientierten Biogasbereitstellung zur flexiblen Verstromung und bewertet diese hinsichtlich ökonomischer und ökologischer Aspekte.