Anmerkung zum Atomkraftwerk Biblis-Beschluss des BVerwG vom 20.12.2013 – 7 B 18.13
Das BVerwG hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs betreffend die im Rahmen des sogenannten „Atommoratoriums“ verfügte Stilllegungsanordnung des Atomkraftwerks Biblis (BlockA) zurückgewiesen. Die Entscheidung des VGH, mit der dieser im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage die Rechtswidrigkeit der (auf § 19 Abs. 3 AtG gestützten) Anordnung festgestellt hat, ist damit rechtskräftig. Ein unerfreuliches Kapitel der „Energiewende“ ist damit geschlossen; eine Fortsetzung im Staatshaftungsprozess dürfte folgen. Dass eine Verwaltungsentscheidung von solcher Tragweite hier letztlich allein aufgrund eines Anhörungsmangels aufgehoben wird, dürfte Seltenheitswert haben, ist aber von den befassten Gerichten konsequent begründet worden und zeigt eine zu begrüßende Tendenz, das Verfahrensrecht – in Parallelführung zu unionsrechtlich geprägten Regelungsbereichen – durch sanfte Neutarierung des Fehlerfolgenregimes ernster als bisher zu nehmen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 02/2014 (Juni 2014) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz | |
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