Wasserrechtliche Anwendungsfragen des § 23 EEG 2012 mit Ausblick zur
Novellierung EEG 2014
Das EEG 2012 koppelte die Förderung der Wasserkraftnutzung ausdrücklich an die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen. Der Beitrag konzentriert sich auf die damit verbundenen Anwendungsfragen des § 23Abs. 4 EEG 2012. Problemstellungen im Vollzug werden aus wasserrechtlicher Sicht aufgezeigt, wie beispielsweise die Handlungsoptionen mit fehlenden Festlegungen des Technikniveaus des Standes der Technik, der Prüfungsumfang bei der Bestätigung eines Umweltgutachtens durch die Wasserbehörde oder die Reaktionsmöglichkeiten der Wasserbehörde bei drohendem Fiktionseintritt zur Bestätigung eines Umweltgutachtens. Der Beitrag berücksichtigt den Regierungsentwurf zum EEG 2014, wonach die ökologischen Fördervoraussetzungen des § 23 Abs. 4 bis 6 EEG 2012 entfallen sollen. Die geplanten Änderungen werden im Lichte der Erfahrungen des § 23 EEG2012 auf Grund der zukünftigen sehr energiewirtschaftlich geprägten Ausgestaltung kritisch bewertet.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 02 - 2014 (Mai 2014) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Marcus Ell | |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Erfolgreicher Workshop zum EEG-Erfahrungsbericht 2021 – Vorhaben Wasserkraft
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Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 ist wie auch in den Vorgängergesetzen verankert, dass für alle Bereiche der erneuerbaren Energien ein Erfahrungsbericht erstellt werden muss. Für das Teilvorhaben Wasserkraft erfolgt die Erstellung des Berichtes durch die Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH (IBFM) und ihre Partner, die im Rahmen dessen zu einem Online-Workshop am 27.09.2022 eingeladen hatte.
Talsperren als Pumpspeicherbecken – Duldungspflichten des Gewässereigentümers?
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Im Zusammenhang mit dem Vollzug der Energiewende wurden in der Literatur bereits verschiedene zulassungsrechtliche Aspekte der Errichtung und des Betriebes von Pumpspeicherkraftwerken behandelt.
Geringere Beachtung hat bisher der Umstand gefunden, dass seitens der Vorhabenträger solcher Anlagen ein begründetes Interesse besteht, bereits vorhandene Talsperren als Unterbecken zu nutzen, umso die erheblichen Investitionskosten für die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerkes einzugrenzen und die vielfältigen zulassungsrechtlichen Hürden, die mit dem Neubau eines Unterbeckens verbunden sein können, zu umgehen. Vor diesem Hintergrund bestehen auch entsprechende Vorstellungen seitens der Landesentwicklungsplanung, vorhandene Talsperren als Energiespeicher nutzbar zumachen und hierzu notwendige Flächen in der Regionalplanung auszuweisen.
Social Acceptance and the Development of the North Sea Offshore Grid
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This article considers social acceptance and the development of marine renewable energy and grid infrastructure for a sustainable, secure, and competitive European energy future. The North Seas Countries Offshore Grid Initiative and the European Union’s Regulation on Guidelines for Trans-European Energy Infrastructure are considered in this respect. Declarations and recent marine initiatives of the Renewables- Grid-Initiative are examined to determine how they might support the development of greater social acceptance for marine grid infrastructure for the northern seas of Europe. Finally, recommendations are made for a regulatory framework to support the development of social acceptance for offshore grid infrastructure in these seas.
Lenkungswirkung der Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG 2004 und 2009) für die ökologische Modernisierung von Wasserkraftanlagen – Ergebnisse einer Umfrage
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In Deutschland besteht kein einheitliches Kataster, das Auskunft über die Ausstattung von Wasserkraftanlagen mit Anlagen oder Auflagen zur Minderung der Umweltwirkungen auf den Gewässerzustand gibt. Mit Unterstützung der Wasserkraftbetreiber konnte erstmalig ein Einblick in die Lenkwirkung der Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) und in das bestehende ökologische Modernisierungspotenzial der Wasserkraftanlagen in Deutschland gewonnen werden. Die im Rahmen der Förderung durch das EEG 2004 und 2009 durchgeführten Maßnahmen an Wasserkraftanlagen konzentrieren sich auf die Gewährleistung des Mindestabflusses und der Durchgängigkeit. Dieser Maßnahmenschwerpunkt deckt sich mit dem wasserwirtschaftlichen Erfordernis für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie in diesem Eingriffsbereich.