Am 23. Oktober 2007 ist die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in Kraft getreten. Die Ergebnisse der ersten Arbeitsschritte zur Umsetzung der Richtlinie und das niedersächsische Vorgehen bis hin zur Erarbeitung der HWRM-Pläne werden vorgestellt.
Die schweren Hochwasserereignisse vom Sommer dieses Jahres haben erneut deutlich gemacht, wie wichtig und aktuell das Thema Hochwasserrisikomanagement ist. Denn nur wer mögliche Gefahren und Risiken kennt, kann Vorsorge treffen und sich schützen.
Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie befindet sich nun sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten in ihrem ersten Umsetzungszyklus. Sie verfolgt das Ziel des aktiven Risikomanagements, um negative Auswirkungen auf die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, wirtschaftliche Tätigkeit, Kulturerbe zu verringern. Der Schwerpunkt der im Hochwasserrisikomanagement-Plan (HWRM-Plan) zusammenzutragenden Maßnahmen liegt dabei nicht nur auf baulichen, sondern insbesondere auf vorsorgenden Maßnahmen.
In Niedersachsen hat der Hochwasser- und Küstenschutz seit je her eine besondere Bedeutung. Zur Umsetzung der HWRM-RL wurde im November 2009 eine Fachgruppe, bestehend aus Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), des Landes Bremen sowie der Flussgebietsgemeinschaften Ems, Weser und Elbe gegründet, die unter Leitung des NLWKN die fachlichen Grundlagen für die Umsetzung der Richtlinie im Binnenland und im Küstenraum von Niedersachsen und Bremen erarbeitet.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 11/2013 (November 2013) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Kristina Vaupel | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Hochwasserschutz, kommunale Planungshoheit und Eigentum
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2010)
Der Beitrag erörtert das Verhältnis zwischen Hochwasserschutz und Eigentum der betroffenen Anlieger. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Reform des deutschen Hochwasserschutzrechts und der Umsetzung der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz.
Wie groß sind die Unsicherheiten bei der Schadenspotenzialermittlung infolge Überschwemmung?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2009)
Die Europäische Hochwasserrichtlinie fordert die Erstellung von Hochwasserrisikokarten bis zum Jahr 2013. Neben der Festlegung der Eintrittswahrscheinlichkeiten müssen die Auswirkungen eines Ereignisses – die Schadenspotenziale – quantifiziert werden. Durchgeführte Schadenspotenzialanalysen haben gezeigt, dass mit den entwickelten deterministischen Modellen die in der Vergangenheit tatsächlich entstandenen Schäden nicht zuverlässig wiedergegeben werden können.
Hochwassergefahren- und -risikoarten sind Arbeitsgrundlage in Sachsen-Anhalt
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2021)
Die Hochwassergefahren- und -risikoarten sind weitaus mehr als ein obligatorischer Beitrag zur Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Vorgestellt werden das Zustandekommen und die Verwendung der Karten sowie die Weiterverwendung der den Karteninhalten zugrundeliegenden Daten in Sachsen-Anhalt.
Zwischen EU-Erfordernissen und praktischem Nutzen – HWRM-Planung in Nordrhein-Westfalen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2013)
Zur Sicherstellung einer koordinierten Umsetzung der HWRM-RL in den Teileinzugsgebieten Nordrhein-Westfalens, zur Qualitätssicherung der Risikomanagementplanung sowie zur effektiven Einbeziehung aller relevanten Akteure hat das Umweltministerium 2010 einen Prozess angestoßen, mit dem Vorgaben und Hilfsmittel für die landesweit harmonisierte Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Dies schließt die Koordination und das Daten¬management der Gefahren- und Risikokarten sowie den Bearbeitungsprozess der HWRM-Pläne ein. Die erarbeiteten Standards und Hilfsmittel werden in diesem Aufsatz von den beauftragten Büros und dem Projektverantwortlichen im Umweltministerium vorgestellt.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.