Braucht die Abwasserabgabe eine neue Zielstellung?

Die Abwasserabgabe steht derzeit erneut auf dem Prüfstand. Wiederholt wird dabei gefordert, es müsse künftig eine neue Zielstellung formuliert werden, da der seinerzeitige Lenkungsauftrag erschöpft sei und eine schleichende Wandlung zu einer Finanzierungsabgabe stattgefunden habe. Doch erschöpft sich die Abwasserabgabe wirklich zunehmend im Fiskalischen und braucht sie deshalb „neue Ziele“ oder gar ein neuartiges Lenkungskonzept?

Gegenwärtig steht die Abwasserabgabe er­neut auf dem rechtspolitischen Prüfstand. Eine systematische und funktionale Weiterentwicklung der Abwasserabgabe kann dabei nur gelingen, wenn zunächst einmal klar ist, welchem Ziel eine Novel­lierung des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) eigentlich dienlich sein soll. Ei­ne naheliegende Antwort auf diese Frage lässt sich aus dem Wesenskern einer Ab­gabe ableiten, die als Gewässerschutzins­trument eine spezifische Charakteristik besitzt. Eine Abgabe ist nämlich funkti­onsgerecht in erster Linie in derjenigen Funktion zu bewahren und zu stärken, die ihr im Instrumentenmix der Gewässer­schutzpolitik gerade als „ökonomischer Hebel“ zukommt: Im Rahmen der Vor­sorge und ergänzend zum Ordnungsrecht soll sie nach Maßgabe dezentraler Entscheidungen fortlaufend jeweils kostenef­fiziente Minderungen schädlicher Abwas­sereinleitungen anreizen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 10/2013 (September 2013)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Prof. Dr. Erik Gawel

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