Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellt sich die Frage, welche Spielräume ihnen die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bei der Entscheidung über die Verwertungsverfahren und -konzepte getrennt erfasster Bioabfälle belassen. Haben Sie noch gar keine getrennte Bioabfallerfassung eingeführt, gilt es jetzt überdies, auch hierüber zu entscheiden (v. Bechtolsheim et al.) Paragraph 11 KrWG gibt hier als Grundsatz die getrennte Erfassung von Bioabfällen vor, wohl nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten. Nachfolgend stehen deswegen die Verwertungsanforderungen im Vordergrund.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement | |
Quelle: | 74. Symposium 2013 (Oktober 2013) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | RA in Caroline von Bechtolsheim RA Wolfgang Siederer | |
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Stand der Novelle der Bioabfallverordnung – Konsequenzen für die Bioabfallwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die Bemühungen, vorhandene Rohstoffressourcen effizienter zu nutzen und sekundäre Rohstoffquellen zu erschließen, lassen auch die Bioabfälle stärker in das Blickfeld abfallwirtschaftlicher Aktivitäten rücken. Deutschland hat bei der Getrenntsammlung und der stofflichen Verwertung der Bioabfälle, auch im internationalen Vergleich, bereits ein gutes Niveau erreicht.
bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2015)
Umsetzung der Vorgaben des KrWG – Wie kann die hochwertige Verwertung realisiert werden in Sachsen?
© Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft - TU Dresden (9/2015)
Im Freistaat Sachsen wird die Umsetzung von § 11 KrWG zu den bedeutendsten Änderungen der Abfallmengenströme nach der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung im Jahr 2005 führen. Im Unterschied zur Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung werden diese Änderungen der Mengenströme in Sachsen aber längere Zeiträume benötigen. Das liegt vor allem daran, dass die von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern (örE) neu einzuführenden Maßnahmen dabei von den vorhandenen unterschiedlichen abfallwirtschaftlichen Strukturen ausgehen müssen, der Erfolg dieser Maßnahmen ohne die aktive Mitwirkung der Bürger nicht möglich ist und diese Mitwirkung der Bürger ordnungsrechtlich auch nicht erzwungen werden kann.
Änderungen bei der Stromvergütung für Biogasanlagen vorgesehen
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (4/2014)
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den offiziellen Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Er enthält die vorgesehenen Neuregelungen und wird auf die Biogasbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Praxiserfahrungen mit der novellierten Bioabfallverordnung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Die am 01.05.2012 in Kraft getretene novellierte Bioabfallverordnung (BioAbfV) bindet zahlreiche Behörden in einem viel stärken Maße ein als dies in der BioAbfV aus dem Jahre 1998 der Fall war. In der novellierten BioAbfV von 2012 fällt der Begriff „Behörde“ mit 105-mal fast doppelt so oft wie in der bisherigen Fassung. Die Behörden kommen in vielen Fällen mit der Bearbeitung von Anträgen nach den Vorschriften der BioAbfV derzeit nicht nach.
Eine wesentliche Änderung ergibt sich für die Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen aus § 11 Abs. 1. Demnach hat der Bioabfallbehandler die bei der Behandlung verwendeten Materialien nach Art, Bezugsquelle, -menge und Anfallstelle von der ursprünglichen Anfallstelle bis zum letzten Besitzer sowie aufgeteilt nach Chargen behandelten Bioabfalls aufzulisten.