Standortbezogene Kriterien zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Deponieemissionen unter dem Aspekt der Nachsorgedauer

Deponien stellen innerhalb der Abfallwirtschaft Senken für Stoffe, die aus ökonomischen oder ökologischen Gründen nicht verwertet werden können, dar. Trotz effizienter werdender Recyclingtechnologien wird die Abfallwirtschaft auch in Zukunft nicht auf Deponien verzichten können. Allerdings ist zu erwarten, dass zukünftige Deponien so konzipiert sind, dass allenfalls auftretende Emissionen ein umweltverträgliches Maß nicht überschreiten, was ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu heutigen Deponien darstellt. Sämtliche Deponien, die bisher angelegt wurden, benötigen eine Bewirtschaftung und Kontrolle, die sich zeitlich über das Ende der Einbringung von Abfällen erstreckt.


Nach Ablagerungsende und Stilllegung bedürfen Deponien einer Nachsorge, die vor allem die Erfassung und Behandlung der noch entstehenden Emissionen, die Kontrolle des Deponiekörpers und der deponietechnischen Einrichtungen sowie alle dafür notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten umfasst.

Gemäß der österreichischen Deponieverordnung (DVO (Lebensministerium, 2008)) §3 (40) ist die Nachsorgephase definiert als jener Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase eines Deponiekompartiments bis zum behördlich festgestellten Ende der Nachsorgephase für dieses Kompartiment; die Dauer der Nachsorgephase richtet sich nach dem Zeitraum, in dem für das Kompartiment noch Nachsorgemaßnahmen erforderlich sind. In der österreichischen DVO werden Mindestzeiträume für die Nachsorgephase gemäß den Vorgaben für die Berechnung der finanziellen Sicherstellungen (Anhang 8) festgelegt. Demnach beträgt die Nachsorgedauer für Baurestmassen-, Reststoff- und Massenabfalldeponien jeweils mindestens 30 Jahre und für Deponien, auf denen biologisch abbaubare Abfälle, insbesondere gemischte Siedlungsabfälle, abgelagert wurden, mindestens 40 Jahre. Im Artikel 13 der EU-Richtlinie für Abfalldeponien (Europäische Union, 1999) wird hinsichtlich der Nachsorgedauer festgehalten, dass der Deponiebetreiber für die Wartungsarbeiten, die Mess- und Überwachungsmaßnahmen so lange verantwortlich ist, wie es die zuständige Behörde unter Berücksichtigung des Zeitraums verlangt, in dem von der Deponie Gefährdungen ausgehen können.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2011 (Oktober 2011)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Prof. Dr. David Laner
Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Johann Fellner
o. Univ. Prof. Dr. Dipl. Natw. Paul H. Brunner

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