Wasserhaushaltsgesetz und Niedersächsisches Wassergesetz

Pünktlich zum 1.3.2010 trat in Niedersachsen ein neues Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Kraft. Es handelte sich dabei um die 42. Änderung des NWG seit dessen erstem Wirksamwerden am 15.7.1960. Die Besonderheit dieser Änderung war, dass erstmalig in der Geschichte im Bereich des Wasserrechts nicht auf ein Rahmengesetz, sondern ein Vollrecht des Bundes reagiert werden musste. Daher wurde eine umfassende Neugestaltung des NWG vorgenommen. Inhaltlich hat sich im Endeffekt jedoch relativ wenig geändert.

Der Bund erhielt im Rahmen der sog. Föderalismusreform u.a. durch Änderung des Art. 74 Nr. 32 GG anstelle einer Rahmenkompetenz die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für den Wasserhaushalt. Nach Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 GG können allerdings die Länder von erfolgten Regelungen des Bundes im Bereich des Wasserhaushalts abweichen, wenn es sich nicht um stoff- oder anlagenbezogene Regeln handelt. Nach Aufgabe des Vorhabens, ein Umweltgesetzbuch für Deutschland zu schaffen, erließ der Bund mehrere Einzelgesetze zum Themenfeld, darunter auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches in Teilen am Tag nach der Verkündung und insgesamt am 1.3.2010 in Kraft trat.
Das WHG gilt seitdem als Vollrecht anstelle des bisher vorhandenen gleichnamigen Rahmengesetzes. Ziel des WHG ist es, das Wasserrecht zu systematisieren und zu vereinheitlichen mit dem Ziel, die Verständlichkeit und Praktikabilität der komplizierten und unübersichtlichen Wasserrechtsordnung zu verbessern, EG-rechtliche Bestimmungen durch bundesweit einheitliche Rechtsvorschriften umzusetzen und bisher im Landesrecht normierte Bereiche der Wasserwirtschaft in Bundesrecht umzusetzen, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung bestehe.
In Niedersachsen wurde z.T. die Ansicht vertreten, dass das WHG ab Inkrafttreten das abweichende vorhandene Landesrecht gänzlich ausschalten und an seine Stelle treten würde. Es bestand eine gewisse Unsicherheit, was dies für die Praxis der Wasserwirtschaft im sehr gewässerreichen Land Niedersachsen bedeuten würde. Daher gab es unmittelbar folgend Bemühungen, die landesrechtlich gebotene Umsetzung zum WHG gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des WHG fertig zu stellen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2013 (August 2013)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Wolfgang Zeiler

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