Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Mit dem Energiekonzept formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine solche Energieversorgung und beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es geht um die Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie.
Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien wird der Ausbau der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung und deren vorrangige Integration in das Elektrizitätsversorgungssystem für den Zeitraum bis 2050 beschrieben. Erneuerbare Energie wie Fotovoltaik oder Wind leistet bereits heute einen deutlichen Beitrag zur Stromerzeugung in Deutschland. Aktuell werden ca. 25 Prozent der deutschen Stromproduktion von diesen Energieerzeugern bereitgestellt. Ihr Anteil an der Stromerzeugung im Jahr 2020 wird auf ca. 40 Prozent geschätzt. Fotovoltaik und Windenergie unterliegen bei der Stromerzeugung den Gesetzen der Natur. Abhängig von Wind und Sonne schwankt ihre Energiebereitstellung. Diese fluktuierende Einspeisung muss ausgeglichen werden, da Stromangebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt sein müssen. Neben der Volatilität der Bereitstellung liegen Ort der Erzeugung und des Verbrauchs vielfach räumlich getrennt. Im Norden anfallender Windstrom muss zu den Verbrauchszentren im Westen und Süden der Republik transportiert werden. An windstarken und verbrauchsschwachen Tagen kann dies zu Netzengpässen durch Überlastung führen. Energiespeicher schaffen hier Abhilfe. Zum einen kann überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder bereitgestellt werden. Zum anderen wirken sie netzstabilisierend und -entlastend.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 03 - 2013 (März 2013) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr.-Ing. Bernd Pitschak | |
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Das Grünstrommarktmodell Vorschlag für ein optionales und kostenneutrales Direktvermarktungsmodell zur Versorgung von Stromkunden
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (10/2014)
Eines der wesentlichen Ziele der aktuellen EEG-Novelle ist die Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Dazu wird die verpflichtende Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Gleichzeitig wurde das so genannte Grünstromprivileg, das bisher die Belieferung von Kunden mit Strom aus EEG-Anlagen ermöglicht hat, zum 1. August 2014 ersatzlos gestrichen.
DBFZ-Hintergrundpapier: Auswirkungen der gegenwärtig diskutierten Novellierungsvorschläge für das EEG-2014
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2014)
Im politischen Diskurs wurden in den letzten Monaten mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutliche Einschnitte für die Bioenergie angekündigt. Im aktuell vorliegenden Entwurf für die Novellierung sind zentrale Punkte für den Bioenergiesektor die Streichung der Rohstoffvergütungen, die Mengenbegrenzung des jährlichen Ausbaus, sowie deutliche Veränderungen im Hinblick auf eine Flexibilisierung des Anlagenbestandes. Einzig die bisher begrenzt effektiven Vergütungen für spezielle Anlagen zur Behandlung von Rest- und Abfallstoffen sollen beibehalten werden.
Möglichkeiten der Strompreis-Entlastung für die Entsorgungswirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2013)
Spätestens seit die Übertragungsnetzbetreiber am 15.10.2013 ihre Prognose für die EEG-Umlage im Jahr 2014 in Höhe von 6,24 Cent/KWh bekannt gegeben haben, wird die Höhe des Strompreises bedingt durch staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen intensiv diskutiert. Ein hoher Strompreis betrifft jeden Letztverbraucher, aber besonders stromintensive Unternehmen und damit auch Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, die für viele ihrer Tätigkeiten, wie etwa die Sortierung, große Mengen an Strom verbrauchen. Bereits nach derzeitiger Rechtslage bestehen indes viele Entlastungsmöglichkeiten für stromintensive Unternehmen, vor allem im Strom- und Energiesteuerrecht sowie im EEG. Diese Ausnahmetatbestände mit ihren umfassenden Neuerungen in 2013 (Novellierung des „Spitzenausgleichs“ im Strom- und Energiesteuerrecht zum 1.1.2013, Konkretisierung in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31.7.2013) sollen in dem nachstehenden Beitrag erörtert werden. Zudem wird untersucht, inwieweit die Entsorgungswirtschaft von ihnen profitieren kann. Schließlich soll der Frage nachgegangen werden, was ein Unternehmen der Entsorgungswirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer ansonsten zu beachten hat.
Gas aus erneuerbarem Strom
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (12/2013)
Zu den großen Herausforderungen der Energiewende gehört es, große Mengen an erneuerbaren Energien zu speichern, die Stromnetze zu entlasten und eine Infrastruktur für die effiziente Verteilung von Energie zur Verfügung zu stellen. Die Power-to-Gas-Technologie bietet dafür eine überzeugende Lösung.
Wasserstoff als Kraftstoff
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (12/2013)
Wasserstoff wird heute zunehmend als Energiespeicher diskutiert. Denn er eignet sich hervorragend, um volatile Energien aufzunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt anderenorts wieder abzugeben. Am besten geschieht dies in der Brennstoffzelle eines Fahrzeugs. So kann es gelingen, den Strom- und Mobilitätsmarkt zu verknüpfen und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.