Funktionierender Energiebinnenmarkt bis 2014?

Die beste Garantie für Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise ist ein von Wettbewerb geprägter EU-Energiebinnenmarkt. Ein effizient und ordnungsgemäß funktionierender Erdgasbinnenmarkt eröffnet den Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Versorgungsunternehmen und trägt so dazu bei, dass Energie bezahlbar bleibt. Um diese Wahl zu ermöglichen, ist das EU-Recht darauf ausgerichtet, den grenzübergreifenden Gashandel zu fördern und die Kapazität der Gasmärkte zu steigern.

Bereits 2003 hat die europäische Kommission für eine positive Entwicklung des Energiebinnenmarktes die vollständige Öffnung der nationalen Erdgasmärkte durch die Richtlinie 2003/55/EG geregelt. In der Praxis können Industriekunden in Deutschland seit dem 1. Juli 2004 und Haushaltskunden seit dem 1. Juli 2007 ihren Gasversorger frei wählen. Die Richtlinie 2003/55/EG gilt für den Gasmarkt, zu dem Erdgas, verflüssigtes Erdgas (LNG), Biogas, Gas aus Biomasse und jede andere Art von Gas, das technisch durch das Erdgasnetz transportiert werden kann, zählen.
Die Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten ist es, dass Biogas, Gas aus Biomasse und andere Gas-Arten nicht diskriminierenden Zugang zum Gasnetz erhalten, sofern Qualitätsanforderungen, technische Vorschriften und Sicherheitsnormen eingehalten werden. Fernleitungsnetzbetreiber, Betreiber von Speicher- und Flüssigerdgasanlagen sowie Verteilernetzbetreiber sind dabei von zentraler Bedeutung. Sie übernehmen Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Infrastruktur. Darüber hinaus müssen sie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Effizienz sowie die Anbindung der Anlagen sicherstellen und allen Nutzern einen nicht diskriminierenden und transparenten Zugang zum Netz gewährleisten.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF Gas Erdgas 01-02/2013 (Februar 2013)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Andreas Kremer

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