Gegenüber der Vergasung und anderen Verfahren erreichen fortschrittliche Verbrennungsanlagen die höchsten energetischen Wirkungsgrade
Das Verfahren der thermischen Abfallverwertung ist seit Jahrzehnten erprobt und wurde laufend weiterentwickelt. Trotz dieser nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sicherheit werden auf dem Markt regelmassig sogenannte neue Verfahren, wie zum Beispiel die Vergasung, angepriesen, die angeblich innovativer und gunstiger sein sollen. Die verschiedenen Behandlungsprozesse fur Abfall werden jedoch selten ganzheitlich miteinander verglichen und die Bilanzgrenzen werden kaum aquivalent gelegt. Im folgenden Artikel werden Vergasung und Verbrennung umfassend verglichen und es werden deren Vor- sowie Nachteile analysiert. Als Vergleichsgrundlage ziehen die Autoren technologische Innovationen wie die neue Feuerung heran, mit der in der thermischen Abfallverwertung noch hohere energetische Wirkungsgrade als bisher erreicht werden.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | Ausgabe 04 / 2012 (Dezember 2012) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Alfred Sigg Dr. Kai Lieball | |
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Energiesteuer im Bereich der Abfallwirtschaft – Besteuerung bei der Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen
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Die Besteuerung von Ersatzbrennstoffen ist in Fachkreisen bereits seit Langem ein strittiges Thema, wobei die praktische Relevanz für die meisten Unternehmen in der Vergangenheit eher gering war. Durch die Änderungen des Energiesteuergesetzes, die zum 1.1.20111 bzw. zum 1.4.20112 in Kraft traten, sowie die gegenwärtig laufende Überarbeitung der Energiesteuerdurchführungsverordnung ist jedoch Bewegung in diese Thematik gekommen. Mit den Neuregelungen reagiert der Gesetzgeber insbesondere auf das Entstehen eines Marktes für Ersatzbrennstoffe, mit denen in der Praxis der Einsatz fossiler Brennstoffe verringert und Energiekosten eingespart werden. Die Substitution von Primärenergie durch hochkalorische Abfallfraktionen ist heute bereits fester
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Eine kritische Analyse und Bewertung
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Am 30.4.2024 wurde im Amtsblatt der EU die neue Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen (VVA) veröffentlicht. Sie tritt am 20.5.2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 21.5.2026.