Abschätzung der Signifikanz von Kläranlageneinleitungen für die Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Schleswig-Holstein

Eine Belastung wird nach WRRL dann als signifikant eingestuft, wenn sie wesentlich zur Verfehlung des „guten Zustands“ im Wasserkörper führt und sich daraus ein Erfordernis zur Umsetzung von gezielten Maßnahmen ergibt.
Ein grundlegendes Indiz für die Signifikanz einer Kläranlageneinleitung ist der Zustand der biologischen (und chemischen) Qualitätskomponenten eines Wasserkörpers.
Die Arbeitsthese für ein Projekt zur landesweiten Abschätzung der potenziellen Signifikanz von Kläranlageneinleitungen lautet: „Wenn die gemessene Saprobie nicht dem guten Zustand entspricht, dann sind die Kläranlagen im Einzugsgebiet signifikant, soweit der LAWA-Orientierungswert für NH4-N an der Saprobie-Messstelle nach Vermischung bei MNQ überschritten wird.“
In dem Projekt des LLUR erfolgte flächendeckend eine erste Abschätzung von 950 kommunalen und gewerblichen Kläranlageneinleitungen unter Berücksichtigung von mehr als 700 Saprobie-Messstellen.

Mit dem methodischen Ansatz zur Ermittlung der signifikanten Belastungen aus Abwassereinleitungen ist es gelungen, einen landesweit einheitlichen Bewertungsrahmen zur Ableitung von Bewirtschaftungsmaßnahmen für Punktquellen im Sinne der WRRL zu schaffen.
Insbesondere durch die Messprogramme im anlagenbezogenen Monitoring zu Ermittlungszwecken bzw. im operativen Monitoring werden die zuständigen Wasserbehörden in die Lage versetzt, den Betreibern den maßgeblichen Einfluss ihrer Kläranlage aufzuzeigen und mit ihnen Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsleistung zu beraten bzw. ggf. entsprechende Anordnungen zu treffen.
Kann als Ergebnis des Monitoring kein signifikanter Einfluss durch die Kläranlage festgestellt werden, sind andere Quellen zu überprüfen bzw. zu identifizieren.
Neue oder aktualisierte Saprobie-Ergebnisse werden berücksichtigt, indem dynamisch eine Neubewertung der potenziellen Signifikanz von Kläranlagen im jeweiligen Einzugsgebiet erfolgt.
Für Anlagen in ländlichen Gemeinden bis 5000 EW ist über die Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (Bekanntmachung MLUR v. 24. August 2011) eine Finanzierung von baulichen Maßnahmen durch das Land Schleswig-Holstein bis zu 70 % möglich.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF 11/2012 (November 2012)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Peter Janson

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